Am 15. Februar 2017 wurde der Entwurf des Gesetzes zur Modernisierung des Rechts der Umweltverträglichkeitsprüfung vom Bundeskabinett beschlossen. Der Entwurf „dient der Anpassung des Bundesrechts an die Vorgaben der Richtlinie 2014/52/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 zur Änderung der Richtlinie 2011/92/EU über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten (ABl. Nr. L 124 v. 25.04.2014, S. 1 ff.). Für die Anpassung sind Änderungen im Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG), im Bundesberggesetz (BBergG) sowie in weiteren Vorschriften erforderlich.“ (Quelle: Gesetzentwurf der Bundesregierung, online)
Wenn Bundestag und Bundesrat das Gesetz zeitnah verabschieden, können die Regelungen noch vor der Sommerpause in Kraft treten, eine fristgerechte Umsetzung bis zum 16. Mai 2017 ist jedoch sehr wahrscheinlich nicht mehr möglich.
Von den Änderungen betroffen sind Bestimmungen zur Durchführung der UVP-Vorprüfung und der Umweltverträglichkeitsprüfung, insbesondere im Hinblick auf die Berücksichtigung des Flächenschutzes, des Klimaschutzes und der Klimaanpassung, der Energieeffizienz und von Unfall- und Katastrophenrisiken. Die Öffentlichkeitsbeteiligung soll verbessert und modernisiert werden; Bürgerinnen und Bürger erhalten in Zukunft direkten Zugang zu UVP-Unterlagen über Internetportale der Länder und des Bundes. Zudem sollen UVP-Vorschriften einfacher, besser verständlich und anwenderfreundlicher ausgestaltet sein. Kleinere Vorhaben werden UVP-pflichtig um zu vermeiden, dass Investoren wie bisher der UVP-Pflicht entgehen können, indem sie ein großes Vorhaben in mehrere kleine aufteilen, die nacheinander und ohne Pflicht zur Umweltprüfung zugelassen werden.
Die UVP-Gesellschaft hat zu dem hier beschriebenen Gesetzentwurf eine Stellungnahme verfasst. Abgesehen von den inhaltlichen Belangen kritisierte sie die Form der Verbändebeteiligung, insbesondere im Hinblick auf den extrem kurz gefassten Zeitrahmen. Für die Kommentierung der fast 150 Seiten umfassenden UVPG-Novelle (mit Begründung) wurden nur wenige Tage (über die Weihnachtszeit hinweg) eingeräumt. Dieser völlig ungenügende Zeitrahmen wurde durchweg von allen Verbänden gerügt. Inwieweit der nun vorgelegte Entwurf der Bundesregierung von demjenigen abweicht, auf dessen Grundlage die Verbändeanhörung stattfand, muss nun im Detail geprüft werden.
Alles zur Stellungnahme der UVP-Gesellschaft e. V. können Sie >hier nachlesen.
Den Entwurf zur UVPG-Novelle können Sie >hier herunterladen