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Im Anschluss hat in diesem Zusammenhang auch die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen die Konventionen von Granada und Malta mit in den Blick genommen. Für diese fehlen ebenfalls nationale Umsetzungsgesetze. Mit dem Verweis auf die Entschließung des Europäischen Parlaments wird von der DGUF darüber hinaus die Bedeutung der Umweltprüfungen betont. Eine Berücksichtigung der Umweltprüfung wäre zudem insoweit konsistent und konsequent, als auf der Ebene der EU-Kommission im Sinne der Strategischen Umweltprüfung eine Folgenabschätzung für das Kulturelle Erbe jüngst etabliert wurde.

Erfahrungen aus der Vergangenheit hätten gezeigt, dass bei der Umsetzung des Weltkulturvölkerrechts in Deutschland wiederholt Defizite auftraten – eine unmittelbare Folge dessen sei der nun drohende Verlust des Welterbetitels für die Kulturlandschaft des Dresdner Elbtals. Die sich aus dem Europarecht ergebende Erfordernisse an das nationale Recht hatte
die UVP-Gesellschaft in Zusammenhang mit der Neufassung des DSchG-Rheinland-Pfalz beschrieben und bei einigen Fortschritten nicht unerhebliche Defizite und vor allem die negativen Konsequenzen einer unzureichender Transformation in das Landesrecht herausgestellt.

In einer elektronischen Vorabfassung haben nun mehrere Politiker von Bündnis 90/Die Grünen gemeinsam mit der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen einen Antrag zum Beschluss durch den Bundestag erarbeitet und veröffentlicht, der die Vorlage eines Umsetzungsgesetzes für UNESCO-Welterbeübereinkommen fordert.
Diesen Antrag finden Sie
>hier.

Weitere Informationen zum Thema:
-
Pressemitteillung des Deutschen Kulturrats vom 17.05.2009
-
Stellungnahme der DGUF im Rahmen der Konsultation zum Entwurf des überarbeiteten Leitfadens zur Folgenabschätzung der Europäischen Kommission

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