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Die vor 25 Jahren verabschiedete Richtlinie über die Umweltverträglichkeitsprüfung sollte aktualisiert werden, um sie an geändertes EU-Recht, Politik und Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs anzupassen. Die Kommission hat mehrere Bereiche ermittelt, in denen weitere Verbesserungen notwendig sind. Daher wurde mit einer Überarbeitung begonnen, an deren Ende ein neuer Wortlaut stehen soll, der neuen politischen Entwicklungen (z. B. in den Sektoren Klimawandel, Energie und biologische Vielfalt) sowie den Erfahrungen bei der Umsetzung der Richtlinie Rechnung trägt. Gleichzeitig sollen bestehende Prüfverfahren so weit wie möglich gestrafft werden.

Bei der Konsultation sollen Standpunkte zu Themen wie Screening von Projekten für die UVP (angesichts erheblicher Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten), Qualität des UVP-Verfahrens (z. B. bei der UVP verwendete Daten, Prüfung von Alternativen), Harmonisierung der Prüfungsanforderungen in den Mitgliedstaaten, grenzüberschreitende Schwierigkeiten, wenn Vorgänge mehrere Mitgliedstaaten betreffen, Rolle der Umweltbehörden und Entwicklung von Synergien mit anderen EU-Umweltvorschriften und -politiken wie Klimawandel, effiziente Ressourcennutzung und biologische Vielfalt ermittelt werden, die in der Richtlinie in ihrer heutigen Fassung nicht hinreichend behandelt werden.

Quelle: Online-Informationssystem Naturschutzrecht

Der Fragebogen zur Konsultation kann >hier abgerufen werden

Weitere Informationen der Europäischen Kommission zum Thema können >hier nachgelesen werden.
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