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Aus dem Inhalt:
- Erstellung eines Anforderungsprofils für die Berücksichtigung des Kulturellen Erbes in der UVP;
- Bereitstellung einer Handreichung zur Erhebungs- und Bewertungsmethodik im Rahmen der UVP;
- Formulierung von Standards zum Umfang der Erhebung bei allen Eingriffsplanungen;
- Überlegungen zu Ansätzen für einen Ausgleich für Eingriffe in das Kulturelle Erbe;
- Öffentlichkeitsarbeit der planenden Verwaltungen und der Gutachterbüros.

Hilfreich bei der Erstellung der Handreichung war die bewährte Arbeitsweise des Rheinischen Vereins, zusammen mit mehreren LVR-Fachbereichen des Dezernates für Kultur und Umwelt im Sinne einer interdisziplinären Gesamtschau Dialoge zwischen unterschiedlichsten Fachdisziplinen zu organisieren. Nur das Miteinander von Verbänden, Hochschulen, Verwaltungen und Planern ermöglichte die vorliegenden Ergebnisse. Die Handreichung befasst sich mit Begriffsbestimmungen, Bestandserfassung und Bewertung von Kulturgütern, Informationsquellen, Leitbildern und den Anforderungen an die Praxis der UVP.

Die Handreichung (5 Euro) können Sie
>hier bestellen.

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