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Folgende Forderungen enthält der Antrag (Auszug):

"Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,

● die Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung bergbaulicher Vor- haben (UVP-V Bergbau) und das Bundesbergrecht derart zu reformieren, dass Öffentlichkeitsbeteiligung und umfassende Transparenz bei der Vergabe von Aufsuchungslizenzen gewährleistet sind. Schon bei der Antragstellung auf die Vergabe von Aufsuchungslizenzen sind die Öffentlichkeit, Wasser- behörden, Städte und Kommunen umfassend zu informieren;

● in § 1 Absatz 2 der UVP-V Bergbau Projekte für Erdgas aus unkonventionellen Lagerstätten einzufügen, mit der Folge, dass für alle diese speziellen Projekte ein Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen ist. Dies soll für die Aufsuchung und die Gewinnung gelten, da bereits bei Tiefbohrungen im Rahmen der Erkundung Umwelteinwirkungen eintreten können, wenn dabei Frac-Maßnahmen zu Testzwecken durchgeführt werden. Dabei ist im Einvernehmen mit dem Umweltbundesamt festzulegen, inwieweit bei Verfahren sonstiger Tiefbohrungen, von denen erhebliche schädigende Umweltauswirkungen zu erwarten sind, eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalles nach § 3c des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) vorzunehmen ist;

● zukünftig im Genehmigungsverfahren die Bedeutung des Trinkwasserschutzes grundsätzlich als prioritär einzustufen und dies entsprechend abzusichern;(...)

● Regelungen zu treffen, die eine Gefährdung des Grund- und Trinkwassers durch die eingesetzten Chemikalien verhindern;

● Fracking in sensiblen Gebieten wie zum Beispiel in Trinkwasser-Gewinnungsgebieten zu untersagen;(...)

● dafür Sorge zu tragen, dass zukünftig bei der Planfeststellung von Projekten mit unkonventionellem Erdgas grundsätzlich die Auswirkungen auf Grundwasser und Oberflächengewässer ein besonderes Gewicht bei allen Entscheidungen erhalten;

● festzulegen, dass standardisierte Auflagen vorzulegen sind, wie im Rahmen der Erdgasförderung entstehende radioaktive Substanzen überwacht werden. Sie dürfen nicht ins Grundwasser gelangen

● dafür Sorge zu tragen, dass den Erwartungen des Deutschen Bundestages Rechnung getragen wird, und im Sinne eines „Moratoriums“ bis zum Abschluss eines neuen gesetzlichen Rahmens keine Fakten geschaffen werden. (...)

● sich dafür einzusetzen, dass eine unterirdische Raumordnungsplanung geschaffen wird, um das Nebeneinander verschiedener unterirdischer Nut- zungsformen zu regeln;

● im Bundesberggesetz die Beteiligung von weiteren Betroffenen zu verbessern. Gemäß § 15 BBergG ist derzeit lediglich eine Beteiligung anderer Behörden zur Stellungnahme vorgesehen, ohne dass die Bergbehörde daran gebunden wäre. Andere Behörden wie die zuständigen Wasserbehörden müssen jedoch zukünftig verbindlich beteiligt werden;

● das Bundesberggesetz dergestalt zu ändern, dass die Gemeinden, in deren Gebiet das Bergwerksfeld liegt, von der Entscheidung über den Antrag auf Erteilung oder Verleihung einer Bergbauberechtigung zu unterrichten sind;

● in § 11 Nummer 10 BbergG die Worte „im gesamten Feld“ zu streichen. Zurzeit kann eine Aufsuchungserlaubnis für die gesamte Fläche erteilt werden, obwohl an einzelnen Stellen des Feldes überwiegende öffentliche Interessen entgegenstehen. Dies sollte geändert werden."

Zum Antrag findet am 21.11.2011 in Berlin eine öffentliche Anhörung statt. > Zur Mitteilung

Der vollständige Antrag kann > hier nachgelesen werden.
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