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Dies bedeutet, dass keine inhaltlichen Anpassungen des deutschen Rechts erforderlich sind. Ebenso wie die bestehenden Vorschriften wurde die kodifizierte Fassung in alle Amtssprachen der EU übersetzt. Die Übersetzungen der neuen Fassung wurden ebenfalls überarbeitet, um Unklarheiten aufgrund missverständlicher Formulierungen oder sprachlicher Fehler auszuräumen. Das Europäische Parlament und der Rat haben die kodifizierte UVP-Richtlinie am 13. Dezember 2011 angenommen, und sie wurde am 28. Januar 2012 als Richtlinie 2011/92/EU veröffentlicht.

Die Überarbeitung der UVP-Richtlinie soll später im Jahr 2012 abgeschlossen werden. Dann wird die Kommission ihren Vorschlag für die Überarbeitung der kodifizierten Richtlinie vorlegen. Bei zukünftigen Änderungen soll der Schwerpunkt stärker auf dem Inhalt der Richtlinie und weniger auf ihrem Aufbau liegen. Nachdem die EU-Kommission bereits 2009 einen Bericht über die Umsetzung und Wirksamkeit der UVP-Richtlinie veröffentlicht hatte, folgte in Vorbereitung der Überarbeitung der Richtlinie 2010 eine europaweite öffentliche Konsultation, deren Ergebnisse in die überarbeitete Fassung einfließen sollen.

Die vollständige Pressemitteilung der Europäischen Kommission können Sie >hier nachlesen.
Den Link zur kodifizierten Richtlinie finden Sie auf dieser Homepage unter UVP-Recht in Europa, direkt kann Sie >hier heruntergeladen werden.
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