menu search

Am 29.3.2017 nahm der 1. Vorsitzende der UVP-Gesellschaft auf Einladung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen an der öffentlichen Expertenanhörung des Umweltausschusses des Deutschen Bundestages zum UVP-Modernisierungsgesetz Teil. An der 90-minütigen Sitzung waren als Experten vertreten:

  • Bundesverband der Deutschen Industrie e. V. (BDI)
    Dr. Alexander Kenyeressy 
  • Prof. Dr. Tobias Leidinger
    Rechtsanwalt 
  • Bosch & Partner GmbH
    Dr. Stefan Balla 
  • Universität Augsburg, Juristische Fakultät
    Prof. Dr. Martin Kment 
  • Ursula Philipp-Gerlach
    Rechtsanwältin 
  • UVP-Gesellschaft e. V.
    Dr. Joachim Hartlik 

Geleitet von Bärbel Höhn, folgte die Anhörung einem sehr strikten Zeitmanagement: Nach einem 3-minütigem Eingangsstatement (> Video Statement des 1. Vorsitzenden) der Experten folgten mehrere Fragerunden durch die Bundestagsabgeordneten mit exakt 5 Minuten Dauer einschließlich Fragestellung. Aufgrund dieses überschaubaren Zeitrahmens existierte nur die Möglichkeit, auf essentielle Fragestellungen einzugehen. Dies waren u.a.:

  • die immer noch viel zu komplexen Regelungen zum Screening und die methodisch unsinnige Trennung zwischen standortbezogener und allgemeiner Vorprüfung,
  • die immer noch zu restriktiven Voraussetzungen zur Kumulation, die eine solche eher verhindern dürften,
  • die Vorbelastung, die – abgesehen von der immissionsschutzrechtlichen Vorgehensweise, bei der klar in bestehende, zusätzliche (auch unter Berücksichtigung weiterer geplanter Anlagen) und Gesamtbelastung differenziert wird – häufig missbräuchlich zur Relativierung der Umweltauswirkungen des zu genehmigenden Projekts eingesetzt wird,
  • die völlig unzureichend umgesetzte Qualitätssicherung des UVP-Berichts (so die zukünftige Bezeichnung der UVS gemäß Richtlinienvorgabe) und der Sicherung der Fachkompetenz des Fachpersonals bei Gutachtern und in den beteiligten Behörden.

Joachim Hartlik,
1. Vorsitzender der UVP-Gesellschaft

affiliate of:

p EEBp IAIA