Am 07. Juni 2013 wurde die neue HOAI vom Bundesrat verabschiedet. Sie trat mit der Veröffentlichung am 17.07.2013 in Kraft.
Gleichzeitig trat die HOAI in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. August 2009 (BGBl. I S. 2732) außer Kraft.
Das Bundesgesetzblatt Nr. 37 können Sie unter folgenden Link http://www.bgbl.de/Xaver/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl abrufen.
Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V. (BUND) und die UVP-Gesellschaft e.V.(Gesellschaft für die Prüfung der Umweltverträglichkeit) erheben Beschwerde vor der EU-Kommission wegen Verstoß der Bundesregierung und verschiedener Ministerien sowie deren Behörden gegen die Richtlinie 2001/42/EG des europäischen Parlaments und des Rates vom 27. Juni 2001 über die Prüfung der Umweltauswirkungen bestimmter Pläne und Programme (nachfolgend: EU-Richtlinie).
Kern der Beschwerde ist, dass in diesem Planungsverfahren zur Erstellung des Netzentwicklungsplans (NEP) 2012 ein Umweltbericht erarbeitet wurde, der den Anforderungen des § 14g UVPG (Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung) nicht entspricht.
Im April und Mai sind zwei neue UVP-Leitfäden in der EU Kommision Umwelt in englischer Sprache erschienen. Der erste beschäftigt sich mit der Frage, wie Klimawandel und Biodiversität in Umweltprüfungen Beachtung finden sollten. Der zweite gibt einen Überblick über die Durchführung von Umweltprüfungen bei grenzüberschreitenden Projekten.
Den UVP-Leitfaden "Guidance on Integrating Climate Change and Biodiversity into Environmental Impact Assessment" können Sie >hier herunterladen.
Den UVP-Leitfaden "Guidance on the Application of the Environmental Impact Assessment Procedure for Large-scale Transboundary Projects" finden Sie >hier.
ZUr entsprechenden Übersichtsseite der EU Kommission Umwelt gelangen Sie >hier
Das Rechtsanwaltsbüro Gaßner, Groth, Siederer & Coll (GGSC) hat gemeinsam mit der ahu AG, dem IWW Rheinisch-Westfälisches Institut für Wasser-, Beratungs- und Entwicklungsgesellschaft mbH und dem Institut für angewandte Geowissenschaften der TU Darmstadt im Auftrag des Umweltbundesamtes ein Gutachten zu den Umweltauswirkungen von Fracking bei der Aufsuchung und Gewinnung von Erdgas aus konventionellen Lagerstätten erarbeitet. Wir haben darüber bereits berichtet.
Mittlerweile haben Bundesumweltministerium und Bundesfinanzministerium Entwürfe zur Änderung der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) bergbaulicher Vorhaben (UVP-V Bergbau) und zur Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) vorgelegt. Die Rechtsanwälte Hartmut Gaßner und Dr. Georg Buchholz von GGSC kommentieren diese in einem Infobrief. Darin merken die Autoren an, dass die Entwürfe in einigen Punkten von dem am 14.02.2013 im Bundesrat beschlossenen Änderungsentwurf abweicht. Ebenfalls werden die Empfehlungen des Gutachtens nur teilweise umgesetzt.
Am Fachgebiet Raumordnung und Landesplanung der Universität Augsburg ist eine neue Arbeit aus der Schriftenreihe „Schriften zur Raumordnung und Landesplanung“ erschienen.
In Band 38 befasst sich Kathrin Färber mit dem aktuellen Thema „Der Umgang mit Windenergie in der räumlichen terrestrischen Planung am Beispiel ausgewählter Regionen aus Deutschland und Spanien“. Vor dem Hintergrund der politischen Zielsetzungen zur Energiewende thematisiert die Arbeit Möglichkeiten der räumlichen Planung zur Minderung der mit einer verstärkten Nutzung der Windenergie in Zusammenhang stehenden Konfliktpotenziale. Dabei wird neben der Situation in Deutschland auch die Handhabung in Spanien differenziert betrachtet.
Die Publikation kann >hier heruntergeladen werden.
Die UVP-Gesellschaft hat zum Entwurf der Bundeskompensationsverordnung eine Stellungnahme verfasst. Diese können Sie
>hier nachlesen.
Der Entwurf zur KompensationsVO ist auf den Seiten des BMU veröffentlicht und kann >hier eingesehen werden.
Die UVP-Gesellschaft hat eine Stellungnahme zum vorliegenden Entwurf eines Umweltberichts zum Bundesbedarfsplan 2012 auf der Basis des Netzentwicklungsplans verfasst und der Bundesnetzagentur im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung überreicht.
Die Stellungnahme können Sie >hier nachlesen.
Die EU-Kommission hat Ende Oktober 2012 den Entwurf zur Aktualisierung der UVP-Richtlinie offiziell veröffentlicht. Es werden recht umfangreiche Vorschläge zur Änderung und Erweiterung gemacht. Vorausgegangen war eine europaweite Konsultation zum Änderungsbedarf. Der Entwurf ist zu finden unter:
http://ec.europa.eu/environment/eia/pdf/COM-2012-628.pdf
Eine Pressemitteilung der EU-Kommission dazu findet man unter:
http://europa.eu/rapid/press-release_IP-12-1158_en.htm
Die UVP-Gesellschaft hat eine Stellungnahme zum Referentenentwurf des Gesetzes zur Steigerung der klimagerechten Stadtentwicklung in den Gemeinden verfasst. Das Gesetz wurde dem Kabinett am 06.06.2011 zur Beschlussfassung vorgelegt und von diesem beschlossen.
Die UVP-Gesellschaft e.V. hat gemeinsam mit Civil Scape (Non-Governmental Organisations for the European Landscape-Convention) und der DGUF (Deutsche Gesellschaft für Ur- und Frühgeschichte e.V.) eine Stellungnahme zur Planung einer festen Rheinquerung (Brücke/Tunnel) bei St. Goar/St. Goarshausen verfasst. Anlass war der vorläufige Beschlusstext des UNESCO-Welterbekomitees zum Vorhaben.
Auf Einladung des Umweltprogramms der Vereinten Nationen UNEP kamen über 250 Delegierte aus über 90 Staaten vom 7. bis 11. Juni eine Woche lang auf einer Konferenz in Busan/Südkorea zusammen. Von ihnen wurde die Einrichtung eines neuen internationalen Wissenschaftlergremiums für Biodiversität nach dem Vorbild des Weltklimarats IPCC beschlossen.
Gemeinsame Presseinformation von BfN und bdla zur Tagung zur Zukunft der Eingriffsregelung
Bonn, 05. März 2010: Am 1. März ist das neue Bundesnaturschutzgesetz in Kraft getreten, das eine Reihe von Änderungen auch zur naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung enthält: U.a. sind Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen rechtlich künftig gleich gestellt und erstmals werden Ersatzzahlungen sowie Regelungen zur Bevorratung von Kompensationsmaßnahmen (Flächenpools, Ökokonto) bundesweit in das Gesetz aufgenommen. Welche praktischen Konsequenzen sich aus den neuen rechtlichen Regelungen ergeben, wollen 250 Fachleute aus dem ganzen Bundesgebiet auf der Tagung „künftig kreativ kompensieren“ analysieren, die das Bundesamt für Naturschutz (BfN) gemeinsam mit dem Bund Deutscher Landschaftsarchitekten (bdla) im Wissenschaftszentrum Bonn durchführt.Das Institut für Technikfolgen-Abschätzung der Österreichischen Akademie der Wissenschaften hat ein Handbuch zur SUP herausgegeben. Das Handbuch Strategische Umweltprüfung wurde hierfür grundlegend umstrukturiert, überarbeitet und erweitert.
Der Muster-Einführungserlass zum BauGB der Fachkommission Städtebau der Bauministerkonferenz ist von der Konferenz der für Städtebau, Bau- und Wohnungswesen zuständigen Minister und Senatoren der Länder (ARGEBAU) am 06./07.12.2001 zustimmend zur Kenntnis genommen worden. Er erläutert die Änderungen des BauGB und die relevanten Regelungen des UVPG zur UVP im
Bauleitplanverfahren. Nicht Gegenstand des Erlasses sind die möglichen Auswirkungen auf das Baugenehmigungsverfahren bzw. die Frage, ob ergänzende landesrechtliche Regelungen erforderlich sind. Eine Vorbemerkung soll dazu beitragen, unbegründete "Schwellenängste" vor dem Umgang mit den neuen Regelungen abzubauen. Im Weiteren vermittelt der Mustererlass einen Überblick über die für das Bauleitplanverfahren relevanten Gesetzesänderungen. Die Bestimmungen des UVPG zur Feststellung der UVP-Pflicht, insbesondere zur Durchführung der Vorprüfung im Einzelfall werden umfassend erläutert. Unter Nummer 3 des Mustererlasses werden insbesondere die Vorhaben nach Anlage 1 Nr. 18 zum UVPG behandelt, bei denen der Bebauungsplan selbst das Vorhaben darstellt. Den Schwerpunkt der Darstellung der Änderungen des BauGB selbst bilden die Anforderungen an den Umweltbericht. Bemerkenswert ist die Feststellung der Fachkommission Städtebau im Muster-Erlass, dass die Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung für eine "ordentlich planende" Gemeinde im Wesentlichen keine Zusatzanforderungen mit sich bringe. Es wird die Empfehlung ausgesprochen, sich auch bei anderen Bebauungsplänen hinsichtlich der Darstellung der Umweltbelange an die Struktur des Umweltberichts anzulehnen. Dies sei insbesondere auch im Hinblick an die absehbare Verabschiedung einer Richtlinie zur Plan-UVP sinnvoll.
1. Zum UGB allgemein
Wir bedanken uns für die Beteiligung und Aufforderung, im Rahmen der Aufstellung eines Umweltgesetzbuches als anerkannter Umweltverband Stellung zu nehmen. Angesichts der leider nur sehr kurzen Stellungnahmefrist können wir uns auf die wesentlichen Problempunkte beschränken und nur auf einzelne positive Aspekte des UGB eingehen.
Vorbehaltlich der Berücksichtigung einiger wesentlicher Aspekte im Hinblick auf das UGB III und insbesondere auf die dortige naturschutzrechtliche Eingriffsregelung stimmen wir der Einführung eines Umweltgesetzbuchs zu. Allerdings müssen wir betonen, dass es in bestimmten, noch näher zu erläuternden Punkten auch zu einem Abbau von bewährten und innovativen Naturschutzstandards kommt, die äußerst kritisch erscheinen.
Die UVP-Gesellschaft e.V. begrüßt den vorliegenden, aufgrund der Föderalismusreform notwendigen Entwurf im Grundsatz.
Entsprechend der Zielsetzung des Vereins, die Instrumente der Umweltprüfung (Umweltverträglichkeitsprüfung, Strategische Umweltprüfung, Umweltprüfung in der Bauleitplanung, FFH-Verträglichkeitsprüfung) zu entwickeln und zu effektivieren, konzentrieren wir uns in unserer folgenden Stellungnahme auf die vorgesehenen Regelungen zu diesen Instrumenten, die uns im Gegensatz zum restlichen Entwurf nicht zu überzeugen vermögen.
Handreichung zur Berücksichtigung des kulturellen Erbes bei Umweltprüfungen
Die Handreichung zur Berücksichtigung des kulturellen Erbes bei Umweltprüfungen ist das Arbeitsergebnis der AG „Kulturelles Erbe in der Umweltverträglichkeitsprüfung“ der UVP-Gesellschaft, die seit 15 Jahren beim Rheinischen Verein eine organisatorische Heimat gefunden hat.
Die EU-Kommission hat einen Bericht über den Erhaltungszustand von über 1150 Arten und 200 Lebensraumtypen, die durch EU-Recht geschützt sind, veröffentlicht. Nur bei einem kleinen Teil dieser empfindlichen Lebensräume und Arten wurde ein guter Erhaltungszustand erreicht; die Mitgliedstaaten müssen ihre Anstrengungen verstärken, wenn sich diese Situation verbessern soll. Der Bericht, der sich auf den Zeitraum 2001-2006 erstreckt und die bislang umfassendste Übersicht über die biologische Vielfalt in der EU bietet, ist ein wichtiger Maßstab zur Abschätzung zukünftiger Trends. Grasland, Feuchtgebiete und Küstenräume sind am stärksten gefährdet, insbesondere wegen des Rückgangs der traditionell geprägten Landwirtschaft, wegen der Förderung des Fremdenverkehrs und wegen des Klimawandels. Es gibt aber auch einzelne Lichtblicke: So beginnen einige größere, bedeutsame Arten wie der Wolf, der eurasische Luchs, der Biber und der Otter bereits wieder, Teile ihrer früheren Lebensräume zu bevölkern.