Der Muster-Einführungserlass zum BauGB der Fachkommission Städtebau der Bauministerkonferenz ist von der Konferenz der für Städtebau, Bau- und Wohnungswesen zuständigen Minister und Senatoren der Länder (ARGEBAU) am 06./07.12.2001 zustimmend zur Kenntnis genommen worden. Er erläutert die Änderungen des BauGB und die relevanten Regelungen des UVPG zur UVP im
Bauleitplanverfahren. Nicht Gegenstand des Erlasses sind die möglichen Auswirkungen auf das Baugenehmigungsverfahren bzw. die Frage, ob ergänzende landesrechtliche Regelungen erforderlich sind. Eine Vorbemerkung soll dazu beitragen, unbegründete "Schwellenängste" vor dem Umgang mit den neuen Regelungen abzubauen. Im Weiteren vermittelt der Mustererlass einen Überblick über die für das Bauleitplanverfahren relevanten Gesetzesänderungen. Die Bestimmungen des UVPG zur Feststellung der UVP-Pflicht, insbesondere zur Durchführung der Vorprüfung im Einzelfall werden umfassend erläutert. Unter Nummer 3 des Mustererlasses werden insbesondere die Vorhaben nach Anlage 1 Nr. 18 zum UVPG behandelt, bei denen der Bebauungsplan selbst das Vorhaben darstellt. Den Schwerpunkt der Darstellung der Änderungen des BauGB selbst bilden die Anforderungen an den Umweltbericht. Bemerkenswert ist die Feststellung der Fachkommission Städtebau im Muster-Erlass, dass die Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung für eine "ordentlich planende" Gemeinde im Wesentlichen keine Zusatzanforderungen mit sich bringe. Es wird die Empfehlung ausgesprochen, sich auch bei anderen Bebauungsplänen hinsichtlich der Darstellung der Umweltbelange an die Struktur des Umweltberichts anzulehnen. Dies sei insbesondere auch im Hinblick an die absehbare Verabschiedung einer Richtlinie zur Plan-UVP sinnvoll.
1. Zum UGB allgemein
Wir bedanken uns für die Beteiligung und Aufforderung, im Rahmen der Aufstellung eines Umweltgesetzbuches als anerkannter Umweltverband Stellung zu nehmen. Angesichts der leider nur sehr kurzen Stellungnahmefrist können wir uns auf die wesentlichen Problempunkte beschränken und nur auf einzelne positive Aspekte des UGB eingehen.
Vorbehaltlich der Berücksichtigung einiger wesentlicher Aspekte im Hinblick auf das UGB III und insbesondere auf die dortige naturschutzrechtliche Eingriffsregelung stimmen wir der Einführung eines Umweltgesetzbuchs zu. Allerdings müssen wir betonen, dass es in bestimmten, noch näher zu erläuternden Punkten auch zu einem Abbau von bewährten und innovativen Naturschutzstandards kommt, die äußerst kritisch erscheinen.
Die UVP-Gesellschaft e.V. begrüßt den vorliegenden, aufgrund der Föderalismusreform notwendigen Entwurf im Grundsatz.
Entsprechend der Zielsetzung des Vereins, die Instrumente der Umweltprüfung (Umweltverträglichkeitsprüfung, Strategische Umweltprüfung, Umweltprüfung in der Bauleitplanung, FFH-Verträglichkeitsprüfung) zu entwickeln und zu effektivieren, konzentrieren wir uns in unserer folgenden Stellungnahme auf die vorgesehenen Regelungen zu diesen Instrumenten, die uns im Gegensatz zum restlichen Entwurf nicht zu überzeugen vermögen.
Handreichung zur Berücksichtigung des kulturellen Erbes bei Umweltprüfungen
Die Handreichung zur Berücksichtigung des kulturellen Erbes bei Umweltprüfungen ist das Arbeitsergebnis der AG „Kulturelles Erbe in der Umweltverträglichkeitsprüfung“ der UVP-Gesellschaft, die seit 15 Jahren beim Rheinischen Verein eine organisatorische Heimat gefunden hat.
Die EU-Kommission hat einen Bericht über den Erhaltungszustand von über 1150 Arten und 200 Lebensraumtypen, die durch EU-Recht geschützt sind, veröffentlicht. Nur bei einem kleinen Teil dieser empfindlichen Lebensräume und Arten wurde ein guter Erhaltungszustand erreicht; die Mitgliedstaaten müssen ihre Anstrengungen verstärken, wenn sich diese Situation verbessern soll. Der Bericht, der sich auf den Zeitraum 2001-2006 erstreckt und die bislang umfassendste Übersicht über die biologische Vielfalt in der EU bietet, ist ein wichtiger Maßstab zur Abschätzung zukünftiger Trends. Grasland, Feuchtgebiete und Küstenräume sind am stärksten gefährdet, insbesondere wegen des Rückgangs der traditionell geprägten Landwirtschaft, wegen der Förderung des Fremdenverkehrs und wegen des Klimawandels. Es gibt aber auch einzelne Lichtblicke: So beginnen einige größere, bedeutsame Arten wie der Wolf, der eurasische Luchs, der Biber und der Otter bereits wieder, Teile ihrer früheren Lebensräume zu bevölkern.