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Bereits im März ist ein vom Umweltbundesamt in Auftrag gegebener und innerhalb eines Forschungsprojekts erarbeiteter Leitfaden zur strategischen Umweltprüfung erschienen.

Der Muster-Einführungserlass zum BauGB der Fachkommission Städtebau der Bauministerkonferenz ist von der Konferenz der für Städtebau, Bau- und Wohnungswesen zuständigen Minister und Senatoren der Länder (ARGEBAU) am 06./07.12.2001 zustimmend zur Kenntnis genommen worden. Er erläutert die Änderungen des BauGB und die relevanten Regelungen des UVPG zur UVP im
Bauleitplanverfahren. Nicht Gegenstand des Erlasses sind die möglichen Auswirkungen auf das Baugenehmigungsverfahren bzw. die Frage, ob ergänzende landesrechtliche Regelungen erforderlich sind. Eine Vorbemerkung soll dazu beitragen, unbegründete "Schwellenängste" vor dem Umgang mit den neuen Regelungen abzubauen. Im Weiteren vermittelt der Mustererlass einen Überblick über die für das Bauleitplanverfahren relevanten Gesetzesänderungen. Die Bestimmungen des UVPG zur Feststellung der UVP-Pflicht, insbesondere zur Durchführung der Vorprüfung im Einzelfall werden umfassend erläutert. Unter Nummer 3 des Mustererlasses werden insbesondere die Vorhaben nach Anlage 1 Nr. 18 zum UVPG behandelt, bei denen der Bebauungsplan selbst das Vorhaben darstellt. Den Schwerpunkt der Darstellung der Änderungen des BauGB selbst bilden die Anforderungen an den Umweltbericht. Bemerkenswert ist die Feststellung der Fachkommission Städtebau im Muster-Erlass, dass die Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung für eine "ordentlich planende" Gemeinde im Wesentlichen keine Zusatzanforderungen mit sich bringe. Es wird die Empfehlung ausgesprochen, sich auch bei anderen Bebauungsplänen hinsichtlich der Darstellung der Umweltbelange an die Struktur des Umweltberichts anzulehnen. Dies sei insbesondere auch im Hinblick an die absehbare Verabschiedung einer Richtlinie zur Plan-UVP sinnvoll.

Mustereinführungserlass zur Umweltverträglichkeitsprüfung in der Bebauungsplanung (PDF)
Die Dortmunder Erklärung zur Umweltprüfung der Zukunft kann > hier heruntergeladen werden.
Die Stellungnahme kann > hier heruntergeladen werden.
Der Umweltleitfaden des Eisenbahn-Bundesamtes wurde geändert. Der überarbeitete Teil V: Artenschutz berücksichtigt die Novellierung des Bundesnaturschutzgesetzes zu diesem Themenfeld. Dadurch ergeben sich Veraenderungen in der Handhabung des Artenschutzes auch bei der Planfeststellung und -genehmigung von Bahnanlagen.
Der neue Umweltleitfaden steht > hier zum kostenlosen Download bereit.

1. Zum UGB allgemein

Wir bedanken uns für die Beteiligung und Aufforderung, im Rahmen der Aufstellung eines Umweltgesetzbuches als anerkannter Umweltverband Stellung zu nehmen. Angesichts der leider nur sehr kur­zen Stellungnahmefrist können wir uns auf die wesentlichen Problempunkte beschränken und nur auf einzelne positive Aspekte des UGB eingehen.

Vorbehaltlich der Berücksichtigung einiger wesentlicher Aspekte im Hinblick auf das UGB III und insbesondere auf die dortige naturschutzrechtliche Eingriffsregelung stimmen wir der Einführung eines Umweltgesetzbuchs zu. Allerdings müssen wir betonen, dass es in bestimmten, noch näher zu erläuternden Punkten auch zu einem Abbau von bewährten und innovativen Naturschutzstandards kommt, die äußerst kritisch erscheinen.

Die UVP-Gesellschaft e.V. begrüßt den vorliegenden, aufgrund der Föderalismusreform notwendigen Entwurf im Grundsatz.

Entsprechend der Zielsetzung des Vereins, die Instrumente der Umweltprüfung (Umweltverträglichkeitsprüfung, Strategische Umweltprüfung, Umweltprüfung in der Bauleitplanung, FFH-Verträglichkeitsprüfung) zu entwickeln und zu effektivieren, konzentrieren wir uns in unserer folgenden Stellungnahme auf die vorgesehenen Regelungen zu diesen Instrumenten, die uns im Gegensatz zum restlichen Entwurf nicht zu überzeugen vermögen.

Richtlinie VDI 3785 Blatt 1:
Umweltmeteorologie – Methodik und Ergebnisdarstellung von Untersuchungen zum planungsrelevanten Stadtklima

Aussagen zu einheitlichen Untersuchungsmethodiken, zur Ergebnisdarstellung und zur Bewertung des Stadtklimas trifft die neu im Dezember 2008 von der Kommission Reinhaltung der Luft im VDI und DIN veröffentlichte Richtlinie VDI 3785 Blatt 1.
Das Umweltministerium in Nordrhein-Westfalen(MUNLV) hat sich im November 2008 für Beteiligung-Online als Beteiligungs-Plattform entschieden. Beteiligung-Online ist die Internet-Plattform, mit der in Deutschland die meisten Verfahren der Raumordnung und der Regionalplanung online beteiligt
werden. "Beteiligung-Online" wird von der Ingenieurgesellschaft entera aus Hannover entwickelt und vertrieben. Es handelt sich um eine reine Internet-Anwendung und ist daher auch nur dort verfügbar.
Rodrigues, L., Bach,L., Dubourg-Savage, M.-J. , Goodwin, J. & Harbusch, C. (2008): Leitfaden für die Berücksichtigung von Fledermäusen bei Windenergieprojekten. EUROBATS Publication Series No. 3 (deutsche Fassung).UNEP/EUROBATS Sekretariat, Bonn, Deutschland, 57 S.

Diese neu erschienene EUROBATS-Publikation betrachtet die Auswirkungen von Windenergieprojekten auf Fledermäuse. Ziel des Leitfadens ist es laut Herausgeber, " Entwickler und Planer dafür zu sensibilisieren, beim Bau von Windenergieanlagen Fledermäuse, deren Quartiere,Wanderrouten und Nahrungsgebiete zu berücksichtigen."
Am 01.02.2009 hat Bundesumweltminister Sigmar Gabriel in einer Pressemeldung des BMU das endgültige Aus für das Umweltgesetzbuch bekanntgegeben. Begründet wird das Scheitern mit dem Widerstand Bayerns und mangelnder Kompromissbereitschaft seitens der Union. "Getrieben von Besitzstandswahrern, Bedenkenträgern und Berufsablehnern machen wesentliche Teile der Union jetzt, wo den Worten Taten folgen sollen, eine Vollbremsung. Die
Union stellt sich damit sowohl gegen den verfassungspolitischen Auftrag der Föderalismusreform als auch gegen den Koalitionsvertrag", so Minister Gabriel.
Aufhänger des Widerstandes war die IVG, die Integrierte Vorhabensgenehmigung, die nach Sicht der CSU Umweltanforderungen und Unsicherheiten im Vollzug verschärft.

Handreichung zur Berücksichtigung des kulturellen Erbes bei Umweltprüfungen

Die Handreichung zur Berücksichtigung des kulturellen Erbes bei Umweltprüfungen ist das Arbeitsergebnis der AG „Kulturelles Erbe in der Umweltverträglichkeitsprüfung“ der UVP-Gesellschaft, die seit 15 Jahren beim Rheinischen Verein eine organisatorische Heimat gefunden hat.

Auf einer EU-Konferenz in Athen zum Thema Artenvielfalt und Biodiversität Anfang der Woche hat die EU-Kommission betont, dass Fortschritte im Erhalt der Biodiversität erzielt wurden. Auf 17 Prozent des EU-Gebietes wurden mittlerweile Natura 2000 Gebiete etabliert, die der Zerstörung vieler einzigartiger Naturgebiete entgegengewirkt haben. Dennoch musste die Kommission einräumen, dass der EU-Aktionsplan zur Biodiversität gescheitert ist. Es sei nicht wahrscheinlich, dass die EU das ursprüngliche Ziel, den Verlust der Arten bis 2010 zu stoppen, erreichen könne. Nun debattierten ExpertInnen darüber, wie die Artenschutzpolitik zukünftig verbessert werden soll. Die Europäische Umweltagentur forderte, Biodiversität als Querschnittsthema in Landwirtschafts-, Forstwirtschafts- und Fischereipolitik besser zu integrieren. Außerdem müsse der wahre Preis von Produkten ermittelt und negative Folgen für Ökosysteme mit eingerechnet werden.
Die EU-Kommission legte einen Acht-Punkte-Plan für die künftige Ausrichtung der Biodiversitätspolitik vor.

  1. Mehr Bewusstsein für den Wert von Biodiversität fördern. Ökosysteme sind die Grundlage unseres ökonomischen, sozialen und kulturellen Wohlstands
  2. Besseres Verständnis erreichen für den Zustand der Ökosysteme und ihrer Biodiversität und was für ihren Schutz getan werden muss. Wissenschaftliches Engagement verstärken.
  3. Ein funktionsfähiges Netzwerk von Schutzgebieten errichten - Natura2000 auf die Meere erweitern, das Management der terrestrischen Gebiete verbessern.
  4. Mehr als nur sensible Gebiete schützen - auch die "normalen" Ökosysteme brauchen Schutz und Beachtung.
  5. Global denken und den europäischen "Biodiversitätsfußabdruck" reduzieren - bis 2030 die Entwaldung aufhalten.
  6. Biodiversitätsschutz in andere Politikbereiche integrieren Finanzierung sichern
  7. Klimawandel und Biodiversitätsverlust hängen zusammen und können nicht getrennt angegangen werden.

Quelle: europa.eu; DNR; BBN
Am 14. Mai soll der Entwurf des neuen Bundesnaturschutzgesetzes verabschiedet werden. In einem gemeinsamen Papier fordern DNR, BBN, BUND, DUH, NABU, Oeko-Institut und UfU eine spürbare Verbesserung des Entwurfes.
Die VDI-Gesellschaft Energietechnik (VDI-GET) und die VDI-Koordinierungsstelle Umwelttechnik (VDI-KUT) haben sich zur neuen VDI-Gesellschaft Energie und Umwelt (VDI-GEU) zusammengeschlossen. Ihre zentralen Arbeitsschwerpunkte sind die Energie- und Ressourceneffizienz. Aus dem Bereich der Umwelttechnik fließen dazu die Themen Nachhaltiges Wirtschaften, Wirtschaften in Kreisläufen sowie Produkt- und Produktionsintegrierter Umweltschutz ein. Energietechnische Arbeitsinhalte sind die Anwendungstechnik, die erneuerbaren Energien, die Energiesystemtechnik, die energiewirtschaftliche Bewertung sowie das Energiemanagement und der effiziente Wärme- und Kälteschutz für betriebstechnische Anlagen.
Am 02. Juli 2009 findet die offizielle Gründungsveranstaltung des Climate Service Center (CSC) statt. Es wurde bereits am 1.1.2009 unter dem Dach des GKSS-Forschungszentrums Geesthacht gegründet.
Umsetzungsgesetz für UNESCO-Welterbeübereinkommen gefordert

Die Deutsche Gesellschaft für Ur- und Frühgeschichte (DGUF) macht darauf aufmerksam, dass vor dem Hintergrund der vom vom Sächs.OVG in Bautzen in Zusammenhang mit dem Bau des Verkehrszugs "Waldschlößchenbrücke" herausgestellte Problematik der fehlenden Transformation der Unesco-Welterbekonvention in das nationale deutsche Recht gemäß Art. 59 Abs. 2 Satz 1 GG, die von der Bundesrepublik Deutschland (West) bereits 1976 ratifiziert wurde. zunächst der Kulturpolitische Experte der FDP-Bundestagsfraktion und Vorsitzende des Ausschusses für Kultur und Medien des Deutschen Bundestags MdB Hans-Joachim Otto am Rande des Parteitags der Liberalen in Hannover ein nationales UNESCO-Welterbe-Ausführungsgesetz angekündigt hat.
Bereits im März diesen Jahres wurde vom Umweltbundesamt eine Studie veröffentlicht, die das UVPG des Bundes untersucht.
Laut den Autoren (Kurzfassung des Berichtes) ist es Ziel der Untersuchung, die Auswirkungen des UVPG auf den Vollzug des
Umweltrechts und die Durchführung von Zulassungsverfahren für Industrieanlagen und Infrastrukturmaßnahmen zu ermitteln und zu bewerten, etwaige Schwachstellen zu identifizieren und mögliche Verbesserungsmaßnahmen für einen effektiven und effizientenVollzug zu entwickeln. Dazu wurden 105 Fallstudien aus den Jahren 1999 bis 2005 betrachtet.
Nach der Verabschiedung des neuen Umweltrechtes durch den Bundestag hat dieses nun auch den Bundesrat passiert. Damit ist der Reformprozess abgeschlossen, das bislang gültige Rahmenrecht wird durch ein bundesweit unmittelbar geltendes Naturschutz- und Wasserrecht ersetzt.

Im Rechtsbereinigungsgesetz Umwelt wird
die Notwendigkeit einer Umweltverträglichkeitsprüfung für bestimmte wasserwirtschaftliche und forstliche Vorhaben zum ersten Mal bundeseinheitlich geregelt. Bei Industrie- und Abfallbehandlungsanlagen wird den Bundesländern eine bessere Kontrolle der Abfallströme und Entsorgungswege ermöglicht. Damit kann eine illegale Nutzung von Abfällen besser unterbunden werden.

Die EU-Kommission hat einen Bericht über den Erhaltungszustand von über 1150 Arten und 200 Lebensraumtypen, die durch EU-Recht geschützt sind, veröffentlicht. Nur bei einem kleinen Teil dieser empfindlichen Lebensräume und Arten wurde ein guter Erhaltungszustand erreicht; die Mitgliedstaaten müssen ihre Anstrengungen verstärken, wenn sich diese Situation verbessern soll. Der Bericht, der sich auf den Zeitraum 2001-2006 erstreckt und die bislang umfassendste Übersicht über die biologische Vielfalt in der EU bietet, ist ein wichtiger Maßstab zur Abschätzung zukünftiger Trends. Grasland, Feuchtgebiete und Küstenräume sind am stärksten gefährdet, insbesondere wegen des Rückgangs der traditionell geprägten Landwirtschaft, wegen der Förderung des Fremdenverkehrs und wegen des Klimawandels. Es gibt aber auch einzelne Lichtblicke: So beginnen einige größere, bedeutsame Arten wie der Wolf, der eurasische Luchs, der Biber und der Otter bereits wieder, Teile ihrer früheren Lebensräume zu bevölkern.

Die Europäische Union hat sich im Dezember 2008 auf  Nachhaltigkeitsanforderungen für die energetische Nutzung von Biomasse verständigt. Diese Nachhaltigkeitsanforderungen legen im Einzelnen fest, wie Biomasse, die als Pflanzenöl für die Strom- oder Wärmeerzeugung oder als Biokraftstoff im Verkehr eingesetzt wird, hergestellt werden muss. Diese Biomasse muss im Interesse des Umwelt, Klima- und Naturschutzes so hergestellt werden, dass ihr Einsatz zur Energieerzeugung gegenüber fossilen Energieträgern mindestens 35 Prozent weniger Treibhausgase freisetzt und dass der Anbau der Pflanzen keine naturschutzfachlich besonders schützenswerten Flächen zerstört, z.B. Regenwälder oder Feuchtgebiete. Auch müssen die sozialen Bedingungen beim Anbau erfasst werden.
Am 19. Juni 2009 wurde das neue Bundesnaturschutzgestez im Bundestag verabschiedet, nachdem es vom Umweltausschuss (gemeinsam mit drei weiteren Gesetzen zum Umweltrecht) am 17. Juni 2009 nach Beratungen mit dem Bundesrat gebilligt wurde.
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