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Arbeitsgemeinschaft KLIMA

Seit dem 13. UVP Kongress 2016 wird auf Initiative von Helmut Bangert (Vorstandsmitglied der UVP-Gesellschaft e.V.), Katharina Schätz (Stabsstelle Klimaresilienzmanagement bei der Stadt Regensburg) und Sebastian Kupski (Geschäftsführender Gesellschafter der INKEK GmbH, Lohfelden) auf eine Reaktivierung der AG Klima hingearbeitet.
Beim 14. UVP Kongress im Jahr 2018 in Goslar wurden interessierte Personen bezüglich einer potenziellen Mitwirkung und Beteiligung abgefragt und deren Kontaktdaten zusammengetragen. Nun soll der 15. UVP-Kongress in Freiburg genutzt werden, eine aktive Arbeitsgemeinschaft KLIMA vorzustellen. Die aktuellen Diskussionen und Bemühungen zum Thema Klimaschutz und Klimaanpassung, sowie die Beachtung in sämtlichen Planungsprozessen lassen dies überfällig erscheinen. Im Rahmen des Kongresses soll die Möglichkeit bestehen interessierten Personen die aktive Teilnahme an der AG zu ermöglichen und die ersten Themen zu formulieren.

Themenübersicht:

  • Herausgabe eines Praxistipps „Klimaanalysen“ (welche Maßstäbe und Inhalte sind erforderlich?)
  • Herausgabe eines Merkblattes „Klimainformationen für die Planung“ (welche Darstellungen benötigt die Verwaltung?)
  • Entwicklung eines Leitfadens „Klimagutachten im Rahmen der UVP/SUP“

Leitung der AG:

Katharina Schätz und Sebastian Kupski, die E-Mailadresse: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Offen für Interessierte, auch für Nichtmitglieder der UVP-Gesellschaft e.V, wünschenswert ist ein Querschnitt aus zahlreichen Disziplinen und Institutionen.

Ziele und Inhalte

Die Konkretisierung ist bei einem ersten Treffen geplant. Themen siehe Themenübersicht.

 

Auf Initiative des Rheinischen Vereins für Denkmalpflege und Landschaftsschutz, des Umweltamts des Landschaftsverbands Rheinland, des Seminars für Historische Geografie der Universitüt Bonn und des UVP-Fürdervereins (heute UVP-Gesellschaft) hat sich im Januar 1994 ein Arbeitskreis konstituiert, der sich mit dem Umgang mit Kulturgütern bzw. dem kulturellen Erbe im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung beschäftigt. Zahlreiche Vertreterinnen und Vertreter unterschiedlicher Fachdisziplinen finden hier zu einem Fachgespräch zusammen.

Ziel des Arbeitskreises ist es, Anforderungen des UVPG in Bezug auf den Kulturgüterschutz methodisch und konzeptionell zu bestimmen und zu formulieren, um das Schutzgut "Kulturgüter" in den einzelnen Verfahren wirksam zur Geltung zu bringen.

 Literatur:

  • Kulturgüterschutz in der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP). Bericht des Arbeitskreises "Kulturelles Erbe in der UVP", zugleich: Kulturlandschaft, Jg. 4, Sonderheft 2, 1994 (zu beziehen über die Kontaktadresse)
  • Dorothee Boesler, 1996: Die Kulturgüter als Bestandteil der Umweltverträglichkeitsprüfung. Denkmalschutz und Planung am Beispiel der projektierten Ortsumgehung Winnekendonk/Niederrhein, Köln (= Beiträge zur Landesentwicklung 52).
  • Kulturgüterschutz in der Umweltverträglichkeitsprüfung, Tagungsbericht, Köln 1997 (= Beiträge zur Landesentwicklung 53).

Handreichungen

Veranstaltungen

Workshop Kulturelles Erbe in der SUP zur Vorbereitung einer Handreichung
23./24.04.2013 in Köln-Deutz beim Landschaftsverband Rheinland, Hermann-Pünder-Str. 1, Horion-Haus, Raum Rhein

Einladung

Die Arbeitsgemeinschaft „Kulturelles Erbe in der UVP" der UVP-Gesellschaft plant die Erarbeitung einer Handreichung zum Kulturellen Erbe in der Strategischen Umweltprüfung. Um hierfür Grundlagen zusammenzustellen veranstaltet die Arbeitsgemeinschaft mit Unterstützung durch den Rheinischen Verein für Denkmalpflege und Landschaftsschutz am 23./24. April 2013 in Köln einen Workshop.
Neben einigen Impulsreferaten soll die Veranstaltung vorrangig Raum für Diskussionen und Erfahrungsaustausch bieten. Von besonderem Interesse sind dabei Erfahrungen mit der Um-weltprüfung im Rahmen der Strategischen Planung, die Methoden der Erfassung von Grund-lagen nach Art und Umfang und die Formulierung von Zielen sowie die Abstimmung mit der Planungsbehörde. Wir möchten mit Ihnen die Fragestellungen identifizieren, die sich im Rah-men einer SUP im Hinblick auf das Kulturelle Erbe stellen und nach Möglichkeit erste Antworten auf diese Fragen finden.

Programm

23.04.2013
14:00 Begrüßung und Vorstellung der Teilnehmenden - RVDL
14:30 Einführung ins Thema - Dr. Kleefeld
15:00 Grundlagen der Strategische Umweltprüfung - Dr. Scholles
15:30 UBA-Leitfaden zur SUP - Dr. Balla
16:00 Kulturelles Erbe in der SUP - Dr. Heine-Hippler/Woltering
16:30 Kaffeepause
17:00 Fallbeispiel Köln (FNP- und Regionalplanänderung) - Scheu


Moderation bis hierhin: Dr. Kleefeld


17:30 Diskussion 1. Tag - Moderation: Dr. Boesler
Ab 19:00 Fortsetzung der Diskussion in einem Kölner Brauhaus
24.04.2013
9:00 Leitfaden zur Umweltprüfung in NRW - Rösgen
9:30 Fallbeispiel LEP IV RLP - Kraetzschmer
10:00 Fallbeispiele A 1 / A 20 / A 22 - Dr. Wiegert
10:30 Diskussion


Moderation bis hierhin: Knieps


11:00 Kaffeepause
11:30 Themen einer Handreichung - Moderation: Dr. Boesler
12:45 Weiteres Vorgehen Moderation: - Dr. Kleefeld
13:00 Ende (Gemeinsames Mittagessen in der Kantine des LVR)


Am Workshop besteht die Möglichkeit zur Teilnahme für 40 Personen. Bitte melden Sie sich bis zum 15.04.2013 per E-Mail an bei Herrn Knieps (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!). Eine Anreiseskizze finden Sie unter nachstehendem Link: http://www.infokom.lvr.de/kontakt/anfahrts-skizze.htm

Sitzung der AG am Mittwoch, den 16.11.2011, 9:30 -13:00 Uhr in Köln
Veranstalter: UVP-Gesellschaft e. V. und Rheinischer Verein für Denkmalpflege und Landschaftsschutz

Tagesordnung:

  1. Begrüßung
  2. Kulturelles Erbe in der Landes- und Regionalplanung in NRW     (Sachstand, Perspektiven, Anforderungen)
  3. Handreichung zum Kulturellen Erbe in der Planung     (Aktualisierung, Fortschreibung, Ergänzung)
  4. Eucaland Project     (Bericht und Perspektiven)
  5. Partizipation und Öffentlichkeitsbeteiligung
  6. Verschiedenes       (Überblick über laufende Aktivitäten, Osnabrücker Erklärung des Boden-Bündnisses europäischer Städte, Kreise und Gemeinden, künftige Arbeit, …)

Tagungsort: Landschaftsverband Rheinland, im LVR-Haus, Ottoplatz 2 in Köln-Deutz, im Raum 12.12.
Eine Anreiseskizze finden Sie unter nachstehendem Link: http://www.infokom.lvr.de/kontakt/anfahrts-skizze.htm

Arbeitsgemeinschaft Nachhaltigkeitsprüfung/
Integrated Impact Assessment

(AG Nachhaltigkeitsprüfung, pdf)

Die im Jahr 2010 gegründete AG befasst sich mit der Entwicklung und Anwendung des Instruments Nachhaltigkeitsprüfung (NHP)/ Integrated Impact Assessment (IIA) in Deutschland sowie der EU. Sie legt dabei einen Schwerpunkt auf die Berücksichtigung von Umweltbelangen.

Sie ist offen für alle Mitglieder der UVP-Gesellschaft sowie auch für Nicht-Mitglieder, die sich für das Thema NHP / IIA interessieren. Zur Vereinfachung der Kommunikation und Abstimmung ihrer Mitglieder, tagt die AG regelmäßig per Telefonkonferenz.

Zum Weiterlesen:

Themeneft "Nachhaltigkeitsprüfung" im UVP-Report mit folgenden Beiträgen

Podhora, A. & Ferretti, J. (2012): Einführung in das Schwerpunktthema: Die Nachhaltigkeitsprüfung – ein weiteres Instrument in der Reihe der Folgenabschätzungen

Ferretti, J.; Podhora, A.; Weingarten, E. & Niestroy, I. (2012): Möglichkeiten und Hemmnisse zur Berücksichtigung von Umweltbelangen im Folgenabschätzungssystem der EU.

Jacob, K. & Weiland, S. (2012): Die Nachhaltigkeitsprüfung im Rahmen der Gesetzesfolgenabschätzung in Deutschland

Therivel, R. & Fischer, T. B. (2012): Sustainability Appraisal in England.

Bunge, Th. (2012): Die Umweltdimension im Impact Assessment der EU und in der Nachhaltigkeitsprüfung

Podhora, A., Ferretti, J., Bunge, Th. & Niestroy, I. (2012): Ausblick: Die Ansätze von Nachhaltigkeitsprüfungen als Chance für den präventiven Umweltschutz?

Gerne senden wir Ihnen ein Themenheft zu.

 Anmeldung

Bei Interesse melden Sie sich bitte bei:
Aranka Podhora* oder Johanna Ferretti**

* Dr.-Ing. Landschaftsplanung, Leibniz-Zentrum für Agrarlandschaftsforschung e.V. (ZALF), Aranka.Podhora(at)zalf.de
** Dipl.-Ing. Landschaftsplanung, FU Berlin, Forschungszentrum für Umweltpolitik (FFU), jferretti(at)zedat.fu-berlin.de

Einführung in das Themenfeld Nachhaltigkeitsprüfung/Impact Assessment           

(August 2010)

"Nachhaltige Entwicklung heißt, Umweltgesichtspunkte gleichberechtigt mit sozialen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten zu berücksichtigen" (Rat für Nachhaltige Entwicklung). In der Nachhaltigkeitsprüfung werden daher  soziale, ökonomische und Umweltaspekte gemeinsam bewertet – eine Entwicklung, die in Deutschland aber auch in der EU eine immer entscheidendere Rolle spielt.

Mit der AG Nachhaltigkeitsprüfung/ Integrated Impact Assessment kann die UVP-Gesellschaft die Entwicklung dieses neuen Prüfinstruments aus der Perspektive der Umweltdimension begleiten.
WAS?
WER?
WIE?
WO und seit WANN in Europa?
WARUM eine AG in der UVP-Gesellschaft?
Die AG Nachhaltigkeitsprüfung auf dem UVP-Kongress 2010
Quellen und Links
Forschungsprojekte (Auswahl)

WAS?

In Deutschland hat die Bundesregierung 2009 beschlossen, die Gesetzesfolgenabschätzung (GFA) aus dem Jahr 2000 um eine Nachhaltigkeitsprüfung (NHP) zu erweitern. Bislang wurden in Deutschland mit der GFA vor allem die Auswirkungen auf öffentliche Haushalte, Kosten für die Wirtschaft und Bürokratie sowie Auswirkungen auf Verbraucher/innen abgeprüft. Mit der Einführung einer Nachhaltigkeitsprüfung sollen neben finanziellen auch soziale und vor allem umweltbezogene Aspekte betrachtet und somit verstärkt langfristige und unbeabsichtigte Zielkonflikte in eine Abschätzung integriert werden.
In der EU wurde das Instrument Integrated Impact Assessment bereits 2003 eingeführt. Es findet seinen Ursprung u.a. in der Europäischen Nachhaltigkeitsstrategie und analysiert und bewertet ex-ante die potenziellen umweltbedingten, ökonomischen und sozialen Auswirkungen, die von Politikinitiativen/-strategien der Generaldirektionen ausgehen. Integrated Impact Assessments dienen der Entscheidungsvorbereitung politischer Prozesse und sollen zugleich deren kohärentere und transparentere Gestaltung ermöglichen. Für das EU Impact Assessment wurden u.a. Leitlinien erarbeitet und eine individuelle Kommission u.a. zur Qualitätssicherung des Instruments eingerichtet, das „Impact Assessment Board“.
Beim Integrated Impact Assessment handelt es sich um eine "Mitteilung" der Kommission, die sich lediglich auf die Ebene der EU bezieht. Sie macht keine Vorgaben für die Mitgliedsstaaten.
(u.a. KOM (2002) 276, EC 2009, EC 2010, EC 2010a, Ecologic et. al 2007, Jacob/Veit/Hertin 2009, Bunge 2007)

WER?

Zuständig für die Durchführung der Gesetzesfolgenabschätzung und somit auch der Nachhaltigkeitsprüfung ist in Deutschland die für die Gesetzesinitiative verantwortliche Abteilung. Weitere von dem Regelungsentwurf betroffene Abteilungen sind bei der Erstellung des Prüfberichts einzubeziehen.
In der EU führen jeweils die Generaldirektionen die Integrated Impact Assessments durch, in deren Aufgabenbereich die jeweilige Politikinitiative entwickelt wird.
(u.a. EC 2009, BMI 2009) 

WIE?

Im Allgemeinen sind die Verfahrensschritte einer Nachhaltigkeitsprüfung mit denen der Umweltprüf-Instrumente vergleichbar. NHPs dienen der Ermittlung von möglichen Entscheidungsalternativen. Sie haben jedoch empfehlenden Charakter und sind nicht bindend für die politischen Entscheidungsträger.
Unterschiede zwischen NHP und SUP bestehen vor allem in der Abschätzungsebene.
Die deutsche NHP dient der Ex-ante-Abschätzung von zu implementierenden Gesetzen, sie hat damit keinen explizit räumlichen Bezug. Des Weiteren werden nicht ausschließlich Umweltwirkungen geprüft, sondern auch soziale und ökonomische Folgen einander gegenübergestellt, um der Nachhaltigkeitsdimension gerecht zu werden. Bei der Abschätzungsmethodik kann eine Vielzahl von Instrumenten („tools“, u.a. Multikriterielle Analyse, Modellierungen, Kosten-Nutzen-Analysen und weitere quantitative und qualitative Methoden) zum Einsatz kommen, die in der Analyse somit ein breiteres Spektrum als beispielsweise bei der Durchführung einer SUP umfassen können.
(u.a. Dalal-Clayton/Sadler 2004) 

WO und seit WANN in Europa?

Zusätzlich zu dem oben beschriebenen Ansatz der EU haben zahlreiche europäische Staaten mittlerweile auch ohne explizite Vorgaben der Kommission individuelle Ansätze zu einer Nachhaltigkeitsprüfung in ihre nationalen Vorgaben integriert. So hat Großbritannien bereits im Jahr 1990 eine integrierte Folgenabschätzung eingeführt, für die Schweiz liegt seit 2004 ein Konzept für die Nachhaltigkeitsbeurteilung vor. In außereuropäischen Staaten, wie bspw. Kanada, wird die SUP z.T. um eine Analyse der wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen erweitert.
(u.a. Arbter 2005, Jacob/Hertin/Veit 2009, Russel/Jordan 2006, Ecoplan 2008)

WARUM eine AG in der UVP-Gesellschaft?

Nachhaltigkeitsprüfungen sind als eine der Säulen von Folgenabschätzungen zu betrachten. Die Umweltprüf-Instrumente UVP und SUP bilden u.a. die weiteren Elemente.
Trotz der Vielzahl an Unterschieden (u.a. Analyseebene Plan vs. Politik/Gesetz und Umwelt vs. Nachhaltigkeit) bieten zahlreiche Überschneidungen zwischen SUP und NHP als Instrumente der Folgenabschätzung die Möglichkeit, aus der jeweiligen Erfahrung zu lernen. Es besteht jedoch noch wenig genutztes Potenzial in der Vernetzung der zwei Prüfansätze, um die Umweltdimension in Nachhaltigkeitsprüfungen zu stärken. Hierbei gilt es auch, den möglichen Beitrag von Praktikern der Umweltprüfungen bzw. Planungsbüros zur NHP auszuloten und so die SUP als Element integrierter Prüfansätze weiter zu diskutieren und zu etablieren.

Die UVP-Gesellschaft kann mit ihrer AG die Entwicklung der Nachhaltigkeitsprüfung in Deutschland schon jetzt im frühen Stadium des Instruments mit begleiten und es in den Aktivitäten der UVP-Gesellschaft kritisch reflektieren.

Quellen und Links:

Forschungsprojekte (Auswahl)

Innerhalb der letzten Jahren wurde eine Vielzahl von Forschungsprojekte zum Thema Nachhaltigkeitsprüfungen aufgelegt, insbesondere auch auf europäischer Ebene. Im Folgenden wird eine Auswahl dieser Projekte benannt:

  • Sustainability A-Test stellte u.a. Umweltprüfungen als Abschätzungstools vor, mittels derer der Beitrag von Politiken auf nachhaltige Entwicklung analysiert werden kann. Als Webbook zur Verfügung gestellt unter: http://ivm5.ivm.vu.nl/sat/
  • LIAISE unterstützt die Schnittstelle Wissenschaft und Politik im Bereich Impact Assessment auf der auf der Basis von IA-Instrumenten (laufendes Projekt bis 2014).
  • EVIA verglich u.a. IA-Verfahren verschiedener europäischer Länder und stellt Best-Practice Ansätze vor.
  • SENSOR erarbeitete zwei Instrumente, mit deren Hilfe Nachhaltigkeitswirkungen von Politiken auf unterschiedliche Landnutzungssektoren ermittelt werden können.

 

Die AG Menschliche Gesundheit wurde 2008 auf Initiative des damaligen Landesinstituts für Gesundheit und Arbeit (LIGA) NRW, Prof. Dr. R. Fehr und Dr. R. Welteke, und Dr. J. Hartlik, Vorstand der UVP-Gesellschaft, gegründet. Sie trifft sich seit 2008 regelmäßig. Aufgrund des großen Interesses (mehr als 30 Interessierte und Treffen mit durchschnittlich 20 Personen) werden ggf. temporäre themenspezifische Arbeitskreise eingerichtet.

Themenübersicht:

  • Erarabeitung von Leitlinien für eine wirksame Berücksichtigung von Gesundheitsbelangen in Planungsverfahren
  • Zusammenstellung/Entwicklung von Standards und Qualitätszielen
  • Erstellung von Merkblättern zur Unterstützung und Etablierung der guten fachlichen Praxis

Mitglieder:

In der AG finden sich mehr als 20 Personen zusammen, daher erfolgt hier keine Auflistung. Vertreten sind die Universitäten und Hochschulen Bielefeld, Bochum, Bonn und Münster, das europäisches Gesundheitszentrum der WHO, das Landeszentrum Gesundheit NRW, das Landesamt für Natur-, Umwelt- und Verbraucherschutz NRW, die Ärztekammer Westfalen sowie verschiedene Gutachterbüros, Stadtplanungs-, Umwelt- und Gesundheitsämter.

Leiter der AG:

Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!, Düsseldorf

Leiter der Redaktionsgruppe zu den 'Leitlinien':

Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!, Lehrte

Ziele der AG:

Mit der Arbeit möchte die AG die "gute fachliche Praxis" der Umweltprüfung in Bezug auf die Behandlung des Schutzgutes Menschliche Gesundheit vorsorgeorientiert mit der Erarbeitung von Leitlinien und im Anschluss daran mit praxisbezogenen Leitfäden für unterschiedliche Planungsebenen konkretisieren.

Die Leitlinien sind 2014 als Druckexemplar erschienen und können ab sofort im Servicebereich der Website heruntergeladen werden.

Aktuell errabeiten wir Merkblätter für spezielle Problembereiche. Unser erstes Merkblatt Vorsorgeorientierte Berücksichtigung der Gesundheitsfolgen in Umweltprüfungen bildet den Auftakt für eine Reihe, die wir weiter fortsetzen wollen. Sie sollen, genau wie die Praxistipps, die Etablierung einer guten fachlichen Praxis unterstützen.

Zu den  Merkblättern, die ebenfalls im Servicebereich dieser Website verfügbar sind.

Die Inhalte:

Zu den Schutzgütern der Umweltprüfungen zählt seit jeher der Mensch. Seit der Novellierung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung 2005 ist auch die „Menschliche Gesundheit“ expliziter Bestandteil der Prüfungen. Das Baugesetzbuch fordert die besondere Berücksichtigung der Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse im Rahmen der kommunalen Planung.

Aktivitäten auf kommunaler („Fachplan Gesundheit“, Gründung des „Gesunde Städte-Netzwerks“) oder Landesebene (Masterplan Umwelt und Gesundheit NRW) weisen auf die Prominenz des Themas hin. Auch internationale Initiativen, wie z. B. solche der WHO zur „Gesunden Stadt“, unterstreichen den hohen Rang des Themas in der Diskussion um den richtigen Weg, den die Entwicklung der bebauten und unbe- bauten Umwelt unter besonderer Berücksichtigung der menschlichen Gesundheit nehmen soll. Umso überraschender ist es, dass – im Gegensatz zu vielen anderen inhaltlichen Fragestellungen – für die Berücksichtigung der menschlichen Gesundheit auf den verschiedenen Ebenen der räumlichen Planung eine adäquate Operationalisierung fehlt.

Die Arbeitsgruppe „Menschliche Gesundheit“ aus Wissenschaftlern und Praktikern aus Hochschulen, Behörden und Gutachterbüros verschiedener Disziplinen verfolgt mit den Leitlinien  das Ziel,

  • den Vorgaben von UVPG-Gesetz, Baugesetzbuch und ande- ren Umweltfachgesetzen zur Berücksichtigung des Men- schen und seiner Gesundheit in Planungsprozessen und Zulassungsverfahren mehr Substanz zu verschaffen,
  • das Verständnis der beteiligten Fachdisziplinen unterein- ander für die Arbeitsweisen und Fragestellungen zu ver- bessern, um die interdisziplinäre Bearbeitung des The- menfeldes zu optimieren,
  • darauf aufbauend Leitlinien für die Akteure zu entwickeln die sich in ihrem Aufgabenbereich mit dem Schutzgut „Menschliche Gesundheit“ befassen – ob in Planungsbüros, in Genehmigungsbehörden, in verfahrensbeteiligten Gesundheitsämtern, Verbänden oder in sonstigen interessierten Kreisen.

Arbeitsgemeinschaft Nachhaltigkeitsprüfung/
Integrated Impact Assessment


Die Arbeitgemeinschaft legt den Schwerpunkt auf die Entwicklung und Anwendung des Instruments Nachhaltigkeitsprüfung/ Integrated Impact Assessment in Deutschland sowie der EU. Die AG ist offen für alle Mitglieder der UVP-Gesellschaft sowie auch für Nicht-Mitglieder, die sich für das Thema Nachhaltigkeitsprüfung/ Integrated Impact Assessment interessieren. Die AG wird in Absprache mit den Mitgliedern nach der offiziellen Gründung im September 2010 regelmäßig in Berlin tagen. 


(AG Nachhaltigkeitsprüfung, pdf )


Bei Interesse melden Sie sich bitte bei:

 


Aranka Podhora
(Dr. des. Landschaftsplanung)
Leibniz-Zentrum für Agrarlandschaftsforschung e.V. (ZALF), Aranka.Podhora(at)zalf.de

Johanna Ferretti
(Dipl.-Ing. Landschaftsplanung)
Technische Universität Berlin, Johanna.Ferretti(at)tu-berlin.de


 Die AG Nachhaltigkeitsprüfung auf dem UVP-Kongress 2010
  • Offizielle Gründung der AG Nachhaltigkeitsprüfung/ Impact Assessment auf dem UVP-Kongress als feste Arbeitsgruppe der UVP-Gesellschaft
  • Planer-Café, Schwerpunkt "Nachhaltigkeitsprüfung": 29.09.2010 von 16-19 Uhr

Einleitung

Nachhaltigkeitsprüfung/ Integrated Impact Assessment (August 2010)


"Nachhaltige Entwicklung heißt, Umweltgesichtspunkte gleichberechtigt mit sozialen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten zu berücksichtigen" (Rat für Nachhaltige Entwicklung). In der Nachhaltigkeitsprüfung werden daher  soziale, ökonomische und Umweltaspekte gemeinsam bewertet – eine Entwicklung, die in Deutschland aber auch in der EU eine immer entscheidendere Rolle spielt.

Mit der AG Nachhaltigkeitsprüfung/ Integrated Impact Assessment kann die UVP-Gesellschaft die Entwicklung dieses neuen Prüfinstruments aus der Perspektive der Umweltdimension begleiten.

WAS?
WER?
WIE?
WO und seit WANN in Europa?
WARUM eine AG in der UVP-Gesellschaft?
Die AG Nachhaltigkeitsprüfung auf dem UVP-Kongress 2010
Quellen und Links
Forschungsprojekte (Auswahl)

WAS? In Deutschland hat die Bundesregierung 2009 beschlossen, die Gesetzesfolgenabschätzung (GFA) aus dem Jahr 2000 um eine Nachhaltigkeitsprüfung (NHP) zu erweitern. Bislang wurden in Deutschland mit der GFA vor allem die Auswirkungen auf öffentliche Haushalte, Kosten für die Wirtschaft und Bürokratie sowie Auswirkungen auf Verbraucher/innen abgeprüft. Mit der Einführung einer Nachhaltigkeitsprüfung sollen neben finanziellen auch soziale und vor allem umweltbezogene Aspekte betrachtet und somit verstärkt langfristige und unbeabsichtigte Zielkonflikte in eine Abschätzung integriert werden.
In der EU wurde das Instrument Integrated Impact Assessment bereits 2003 eingeführt. Es findet seinen Ursprung u.a. in der Europäischen Nachhaltigkeitsstrategie und analysiert und bewertet ex-ante die potenziellen umweltbedingten, ökonomischen und sozialen Auswirkungen, die von Politikinitiativen/-strategien der Generaldirektionen ausgehen. Integrated Impact Assessments dienen der Entscheidungsvorbereitung politischer Prozesse und sollen zugleich deren kohärentere und transparentere Gestaltung ermöglichen. Für das EU Impact Assessment wurden u.a. Leitlinien erarbeitet und eine individuelle Kommission u.a. zur Qualitätssicherung des Instruments eingerichtet, das „Impact Assessment Board“.
Beim Integrated Impact Assessment handelt es sich um eine "Mitteilung" der Kommission, die sich lediglich auf die Ebene der EU bezieht. Sie macht keine Vorgaben für die Mitgliedsstaaten.
(u.a. KOM (2002) 276, EC 2009, EC 2010, EC 2010a, Ecologic et. al 2007, Jacob/Veit/Hertin 2009, Bunge 2007)

WER? Zuständig für die Durchführung der Gesetzesfolgenabschätzung und somit auch der Nachhaltigkeitsprüfung ist in Deutschland die für die Gesetzesinitiative verantwortliche Abteilung. Weitere von dem Regelungsentwurf betroffene Abteilungen sind bei der Erstellung des Prüfberichts einzubeziehen.
In der EU führen jeweils die Generaldirektionen die Integrated Impact Assessments durch, in deren Aufgabenbereich die jeweilige Politikinitiative entwickelt wird.
(u.a. EC 2009, BMI 2009) 


WIE?

Im Allgemeinen sind die Verfahrensschritte einer Nachhaltigkeitsprüfung mit denen der Umweltprüf-Instrumente vergleichbar. NHPs dienen der Ermittlung von möglichen Entscheidungsalternativen. Sie haben jedoch empfehlenden Charakter und sind nicht bindend für die politischen Entscheidungsträger.
Unterschiede zwischen NHP und SUP bestehen vor allem in der Abschätzungsebene.
Die deutsche NHP dient der Ex-ante-Abschätzung von zu implementierenden Gesetzen, sie hat damit keinen explizit räumlichen Bezug. Des Weiteren werden nicht ausschließlich Umweltwirkungen geprüft, sondern auch soziale und ökonomische Folgen einander gegenübergestellt, um der Nachhaltigkeitsdimension gerecht zu werden. Bei der Abschätzungsmethodik kann eine Vielzahl von Instrumenten („tools“, u.a. Multikriterielle Analyse, Modellierungen, Kosten-Nutzen-Analysen und weitere quantitative und qualitative Methoden) zum Einsatz kommen, die in der Analyse somit ein breiteres Spektrum als beispielsweise bei der Durchführung einer SUP umfassen können.
(u.a. Dalal-Clayton/Sadler 2004) 

WO und seit WANN in Europa?

Zusätzlich zu dem oben beschriebenen Ansatz der EU haben zahlreiche europäische Staaten mittlerweile auch ohne explizite Vorgaben der Kommission individuelle Ansätze zu einer Nachhaltigkeitsprüfung in ihre nationalen Vorgaben integriert. So hat Großbritannien bereits im Jahr 1990 eine integrierte Folgenabschätzung eingeführt, für die Schweiz liegt seit 2004 ein Konzept für die Nachhaltigkeitsbeurteilung vor. In außereuropäischen Staaten, wie bspw. Kanada, wird die SUP z.T. um eine Analyse der wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen erweitert.
(u.a. Arbter 2005, Jacob/Hertin/Veit 2009, Russel/Jordan 2006, Ecoplan 2008)

WARUM eine AG in der UVP-Gesellschaft?

Nachhaltigkeitsprüfungen sind als eine der Säulen von Folgenabschätzungen zu betrachten. Die Umweltprüf-Instrumente UVP und SUP bilden u.a. die weiteren Elemente.
Trotz der Vielzahl an Unterschieden (u.a. Analyseebene Plan vs. Politik/Gesetz und Umwelt vs. Nachhaltigkeit) bieten zahlreiche Überschneidungen zwischen SUP und NHP als Instrumente der Folgenabschätzung die Möglichkeit, aus der jeweiligen Erfahrung zu lernen. Es besteht jedoch noch wenig genutztes Potenzial in der Vernetzung der zwei Prüfansätze, um die Umweltdimension in Nachhaltigkeitsprüfungen zu stärken. Hierbei gilt es auch, den möglichen Beitrag von Praktikern der Umweltprüfungen bzw. Planungsbüros zur NHP auszuloten und so die SUP als Element integrierter Prüfansätze weiter zu diskutieren und zu etablieren.

Die AG Nachhaltigkeitsprüfung auf dem UVP-Kongress 2010

Die UVP-Gesellschaft kann mit ihrer AG die Entwicklung der Nachhaltigkeitsprüfung in Deutschland schon jetzt im frühen Stadium des Instruments mit begleiten und es in den Aktivitäten der UVP-Gesellschaft kritisch reflektieren.

Quellen und Links:


Forschungsprojekte (Auswahl)

Innerhalb der letzten Jahren wurde eine Vielzahl von Forschungsprojekte zum Thema Nachhaltigkeitsprüfungen aufgelegt, insbesondere auch auf europäischer Ebene. Im Folgenden wird eine Auswahl dieser Projekte benannt:
 

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