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Das Bundesministerium für Inneres hat eine Arbeitshilfe zur Gesetzesfolgenabschätzung veröffentlicht. Grundlage ist § 43 Absatz 1 Nr. 5 und § 44 Absatz 1 der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO), nach dem die Ressorts verpflichtet sind, die voraussichtlichen Gesetzesfolgen einer Regelung darzustellen. Diese umfassen die beabsichtigten Wirkungen und unbeabsichtigten Nebenwirkungen (§ 44 Absatz 1 Satz 2 GGO). Im Sinne der Nationalen Nachhaltigkeitsstrategie der Bundesregierung sollte jede geprüfte Regelung und Regelungsalternative auf nachhaltige Wirkung geprüft werden.
Die Arbeitshilfe soll die federführenden Referate unterstützen; gleichzeitig soll sie dazu beitragen, dass die Gesetzesfolgenabschätzung transparent
und für Dritte nachvollziehbar durchgeführt werden können. Dabei spielt die Handhabbarkeit eine große Rolle. In der Praxis soll auf diesem Wege eine Arbeitserleichterung und somit ein Effizienz- und Effektivitätsgewinn erreicht werden.

Das Dokument soll kein statisches Dokument darstellen, sondern im Laufe der Zeit aufgrund unterschiedlicher Erkenntnisse fortgeschrieben werden.
Zusätzlich zur Arbeitshilfe werden verschiedene begleitende Arbeitsblätter zur Verfügung gestellt.

Arbeitshilfe sowie Arbeitsblätter können > hier heruntergeladen werden
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