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Was beinhaltet die Lokale Agenda 21?

Die bei der Konferenz der Vereinten Nationen über Umwelt und Entwicklung (UNCED) im Juni 1992 in Rio de Janeiro versammelten Staats- und Regierungschefs verabschiedeten eine "Agenda 21", ein langfristiges Handlungsprogramm für die Staatengemeinschaft an der Schwelle zum 21. Jahrhundert.

Das Lokale Agenda 21 - Mandat

Kapitel 28 der Lokalen Agenda richtet einen Appell an alle kommunalen Gebietskörperschaften der Welt, bis zum Jahre 1996 in einem partizipativen Prozess einen Konsens aller gesellschaftlichen Kräfte vor Ort über eine "Lokale Agenda 21" (LA21), ein langfristiges kommunales Handlungsprogramm mit dem Ziel der Zukunftsbeständigkeit, zu erzielen.

Eine Lokale Agenda 21 beschreibt das Leitbild für die zukunftsbeständige Entwicklung der jeweiligen Gemeinde im 21. Jahrhundert. Sie setzt messbare Ziele und ordnet sie umweltpolitischen Instrumenten und Programmen zu ihrer Erreichung zu. Sie enthält ein Maßnahmenprogramm zur Umsetzung der Ziele.

Der Aalborgprozess

In Europa ist das LA 21 - Mandat durch die "Charta von Aalborg" konkretisiert worden.

Im Mai 1994 trafen sich in der dänischen Stadt Aalborg 600 Vertreter von Kommunen, internationalen Organisationen, Regierungen, Verbänden, wissenschaftlichen Instituten sowie Berater und Einzelpersonen aus 30 eutopäischen und vier nichteuropäischen Staaten zur ersten "Europäischen Konferenz über zukunftsbeständige Städte und Gemeinden".

Am Ende der Konferenz wurde die Charta der europäischen Städte und Gemeinden auf dem Weg zur Zukunftsbeständigkeit einmütig verabschiedet.

Die Charta von Aalborg beschreibt das Prinzip der Zukunftsbeständigkeit und Nachhaltigkeit (sustainability) folgendermaßen:

Die nachhaltige Nutzung der Umwelt bedeutet die Erhaltung des natürlichen Kapitals. Sie erfordert von uns, daß die Verbrauchsrate von erneuerbaren Rohstoff-, Wasser- und Energieressourcen nicht höher ist als die Neubildungsrate, und daß nichterneuerbare Ressourcen nicht schneller verbraucht werden, als sie durch dauerhafte, erneuerbare Ressourcen ersetzt werden können. Nachhaltige Umweltnutzung bedeutet auch, daß die Emission von Schadstoffen nicht größer sein darf als die Fähigkeit von Luft, Wasser und Boden, diese Schadstoffe zu binden und abzubauen.

Darüber hinaus heißt nachhaltige Umweltnutzung auch die Erhaltung der Artenvielfalt, der menschlichen Gesundheit sowie der Sicherung von Luft-, Wasser- und Bodenqualitäten, die ausreichen, um das Leben und das Wohlergehen der Menschen sowie das Tier- und Pflanzenleben für alle Zukunft zu sichern. (Charta von Aalborg, Abschnitt I.2)

Wir Städte und Gemeinden erkennen an, daß eine Stadt oder Gemeinde es sich nicht leisten kann, Probleme in die weitere Umgebung oder in die Zukunft zu "exportieren".

Daher müssen alle Probleme und Umgleichgewichte in einer Stadt zunächst intern auf lokaler Ebene ausgeglichen oder aber durch eine externe größere Körperschaft auf regionaler oder nationaler Ebene aufgenommen werden. Dies ist das Prinzip der Problemlösung durch stufenweises Weitervermitteln nach außen. Die Umsetzung dieses Prinzips ergibt jeder Stadt viel Spielraum zur Bestimmung der Art ihres Handelns. (Charta von Aalborg, Abschnitt I.5)

Europäische Kampagne zukunftsbeständiger Städte und Gemeinden

Mit Unterzeichnung der Charta initiierten die teilnehmenden Städte, Gemeinden und Landkreise die "Europäische Kampagne zukunftsbeständiger Städte und Gemeinden" und verpflichteten sich dazu, in "Lokale Agenda 21"-Prozesse einzutreten und langfristige Handlungsprogramme mit dem Ziel der Zukunftsbeständigkeit aufzustellen.

Verbindung zu UQZ

Die Aufstellung und der Beschluss lokaler Umweltqualitätsziele beinhalten bereits wesentliche Aspekte und Überlegungen einer Lokalen Agenda.

Die wichtige Zielsetzung der ökologischen Nachhaltigkeit und Zukunftsbeständigkeit im Sinne der Inhalte der Lokalen Agenda sollte im Rahmen des Umweltqualitätszielkonzepts bereits berücksichtigt und umgesetzt sein (vgl. insbesondere die Leitziele). Es fehlen i.d.R. die im Rahmen der Umsetzung der Agenda geforderten Aspekte "Soziale Gerechtigkeit" und "Ökonomische Tragfähigkeit" sowie entwicklungspolitische Aspekte.

Der Konsultationsprozess/die Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen der Zielaufstellung und -formulierung kann im Rahmen der Aufstellung von UQZ entsprechend stattfinden.

Die UQZ sind als strategisches Planungsinstrument entsprechend einer Lokalen Agenda einsetzbar, das Umsetzungskonzept ist im Einzelfall inhaltlich zu konkretisieren.

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