Stellungnahme der UVP-Gesellschaft e.V. zur neuen UVPVwV
Unsere umfangreiche Stellungnahme zum Entwurf einer novellierten UVP-Verwaltungsvorschrift (UVPVwV 2023) aus dem BMU stellt zahlreiche Überarbeitungshinweise aus der Sicht der UVP-Praxis und vor dem Hintergrund der EU-Rechtskompatibilität dar.
UVP-Fachtagung am 26.9.2023 online – Ist die SUP die neue UVP?
Neue Anforderungen an die Umweltprüfung für Anlagen der Erneuerbaren Energien gemäß EU-Notfall-VO und nationalem Fachrecht.
Die Tagung wurde mit rund 120 Teilnehmenden erfolgreich durchgeführt.
Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zum § 13b BauGB
Bebauungsplan ohne Umweltprüfung ist europarechtswidrig – BVerwG bestätigt die Ansicht der UVP-Gesellschaft e.V.
Gesellschaft für die Prüfung der Umweltverträglichkeit
notifications_activeAktuelles
Große Infrastrukturprojekte – Planung zwischen Beschleunigung und Protest
Wie kann die Planung großer Infrastrukturprojekte Nachhaltigkeits- und Klimaschutzzielen entsprechen und gleichzeitig beschleunigt werden, ohne fachliche und Beteiligungsstandards aufzugeben? Große Infrastrukturprojekte sind z.B. Verkehrswege, Flughäfen, Standorte der Energieerzeugung, ... [»]
§ 13b BauGB ist mit Europarecht unvereinbar (PM vom 18.7.2023)
Die UVP-Gesellschaft hatte im September 2017 eine Beschwerde bei der EU-Kommission zum § 13b BauGB eingereicht und die Verletzung der Richtlinie 2001/42/EG vom 27. Juni 2001 über die Prüfung der Umweltauswirkungen bestimmter Pläne und Programme durch die Bundesrepublik Deutschland geltend ... [»]
EuGH-Urteil C-575/21 vom 25.5.2023
Bei der Vorprüfung zur UVP-Pflicht sind die Mitgliedstaaten verpflichtet, alle Auswahlkriterien des Anhangs III anzuwenden: Kriterien zu den Merkmalen des Projekts, des Standorts und der potenziellen Auswirkungen. Kriterein bzw. Schwellenwerte, bei denen z.B. nur die Größe des Projekts ... [»]