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Eine Arbeitsgemeinschaft (AG) arbeitet themenbezogen und i.d.R. bundesweit. Das Thema wird von den Mitgliedern der AG im Einvernehmen mit dem Vorstand festgelegt. Zur Gründung einer AG gehört die Wahl zweier Personen (Leitung und Stellvertretung), die dem Vorstand der UVP-Gesellschaft zum Jahresende einen Bericht über die Aktivitäten zukommen lassen.

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