Neue Anforderungen an Datenbasis, Methoden und Inhalte der Umweltprüfung vor dem
Hintergrund von Verfahrensbeschleunigungen


Online-Fachtagung der UVP-Gesellschaft am 19. September 2024

mit anschließender Mitgliederversammlung

 

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Planungs- und Verfahrensbeschleunigung

Der Ausbau der Erneuerbaren Energien (EE) ist eine zentrale Zukunftsaufgabe, die alle Akteure der betroffenen Planungs- und Zulassungsverfahren vor neue Herausforderungen stellt. Sowohl die Vielzahl an Novellierungen des Fachrechts als auch gänzlich neue Gesetze mit neuen Begriff-lichkeiten prägen die aktuelle Diskussion auf europäischer und nationaler Ebene. „Beschleunigungsgebiete“ für Anlagen der EE, „Präferenzräume“ in Netzentwicklungsplänen oder „Infrastrukturgebiete“ in der RED III-EU-Richtlinie sind hier als Beispiele zu nennen. Welche Neuerungen für die Planung und Genehmigung konkreter Anlagen sind in diesen Gebieten zu erwarten, gibt es Überschneidungen und was sollen sie bewirken?

Diese neuen Ansätze sollen in kurzer Zeit (z.T. zeitlich befristet) umgesetzt und angewendet werden und dabei eingeübte Routinen möglichst rasch ersetzen. Mit welcher Motivation wird diese Umsetzung geschehen, wenn absehbar ist, dass sie eine vergleichsweise kurze Verfallsdauer besitzen? Das am 3. Juli 2024 novellierte BImSchG soll Genehmigungsverfahren beschleunigen, in dem z.B. die Vollständigkeitsprüfung der Antragsunterlagen gem. §7 der 9. BImSchV schneller, quasi mit einer „Vollständigkeitsfiktion“ versehen wird: die Genehmigungsfrist von 7 Monaten beginnt mit dem Eingang der erstmalig nachgeforderten Unterlagen. Berührte Behörden müssen innerhalb von einem Monat stellungnehmen, bei EE-Anlagen gibt es keine Verlängerungsmöglichkeit.

Aber nicht nur Anlagen der Erneuerbaren Energien, auch andere Sektoren und Vorhabentypen drängen in ihrem Windschatten auf prioritäre Behandlung in Gestalt von Beschleunigung und Deregulierung. Auch Straßenplanungen sollen im Rahmen der Genehmigungsbeschleunigung im Verkehrsbereich durch ihr „überragendes öffentliches Interesse“ privilegiert werden. Auf Initiative des Bauministeriums werden in öffentlichen Veranstaltungen derzeit Pläne diskutiert, die das Bauen im Außenbereich gänzlich ohne Bebauungsplan ermöglichen sollen, um den Wohnungsbau anzukurbeln.

Die aktuelle Situation wirft eine ganze Reihe von Fragestellungen auf, denen wir uns auf dieser Veranstaltung widmen wollen, u.a.:

  • Welche Mechanismen zur Verfahrens- und Planungsbeschleunigung sowie Deregulierung sind effizient, zukunftstauglich und nachhaltig?
  • Wie verändert sich die Praxis von UVP, und SUP sowie die Rolle der Öffentlichkeitsbeteili-gung und Klagemöglichkeiten in Verfahren?

Anpassungen der Inhalte und Methoden

Die durch diese Initiativen erwünschten Beschleunigungen werden möglicherweise nicht ohne unliebsame Nebenwirkungen zu erreichen sein. Zudem sind in der Praxis große Verunsicherungen oder Unklarheiten im Hinblick auf die zu erarbeitenden Inhalte zu erkennen, die aktuell eher zu Verzögerungen, denn zu Beschleunigung führen. Entfällt die UVP und mit ihr der UVP-Bericht auf der Projektebene, weil für Beschleunigungs- oder Infrastrukturgebiete bereits eine Strategischen Umweltprüfung erstellt wurde, stellen sich Fragen nach einer angemessenen Aus-gestaltung der SUP. Wie können die Aufgaben, die vormals die projektbezogene UVP übernommen hat, auf Ebene der Regional- und Flächennutzungsplanung sachgerecht von der SUP über-nommen werden? Aufwändige Bestandserhebungen sind auf dieser Ebene nicht praktikabel. Als Mittel der Wahl sind Methoden gefragt, die auf Grundlage vorhandener Daten möglichst treffsicherer raumbezogene Wirkungsprogose ermöglichen. Durch entsprechende Methoden aus dem Bereich der Statistik oder Ansätze zur Habitatmodellierung auf der Grundlage hochaufgelöster Satellitendaten (z.B. Copernicus) würde sich die Bestandserfassung von Grund auf ändern. Können mit solchen Methoden tatsächlich hinreichend genaue Wirkungsprognosen für die SUP erstellt oder effiziente Vermeidungsmaßnahmen etabliert werden?

Fragestellungen, denen wir uns auf dieser Veranstaltung widmen wollen, sind z.B.:

  • Welche veränderten Datenbedarfe und Methoden ergeben sich aus der neuen Rolle der SUP?
  • Wie kann künstliche Intelligenz und Automatisierung die Umweltprüfung unterstützen, wel-che Ansätze existieren in Forschung und Praxis?

Die UVP-Gesellschaft möchte Ihnen in Zeiten, die durch signifikante Transformationsprozesse in vielen umwelt- und gesellschaftspolitischen Bereichen gekennzeichnet sind, mit dieser Veranstaltung Orientierung geben und ein Schlaglicht auf dem aktuellen Stand der Entwicklung werfen. Wir möchten mit Ihnen sowohl über die Herausforderungen für die Praxis als auch über Risiken und Chancen diskutieren, die mit diesen Prozessen verbunden sind.

Programm  (am 12.9.2024 aktualisiert)

Fachtgaung 2024 Programm

 

Teilnahmegebühren:

75 € für  Normalzahler*innen
25 € für Studierende
  0 € für Mitglieder der UVP-Gesellschaft:e.V.

Wir bieten allen Nicht-Mitgliedern an, die Kosten für das Seminar bei Eintritt in die UVP-Gesellschaft mit dem ersten Mitgliedsbeitrag zu verrechnen!


Anmeldung

Bitte melden Sie sich ausschließlich online auf unserer Website spätestens bis zum 15.9.2024 an. Bei Anmeldungen, die nicht mindestens 3 Tage vor Anmeldeschluss zurückgezogen werden, berechnen wir die volle Teilnahmegebühr. Eine Übertragung/Vertretung ist gestattet, bitte teilen Sie uns dies vorab mit. Die Zugangsdaten senden wir Ihnen etwa 24 Stunden vor der Veranstaltung per E-Mail. Voraussetzung bei Nichtmitgliedern ist der Zahlungseingang auf unser Geschäftskonto. Bitte überweisen Sie rechtzeitig.


Veranstalterin

UVP-Gesellschaft e.V. | Franz-Ludwig-Straße 9 | D-97072 Würzburg | Tel.: 0931 79645 77
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