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Das BMVI hat Anfang Juni einen Gesetzentwurf zur "Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich" vorgelegt. Die UVP-Gesellschaft hat hierzu eine Stellungnahme verfasst und diese am 19. Juni 2018 an das BMVI übersandt. Wenn wir den Entwurf richtig verstehen, soll durch die Möglichkeit des Ersatzes von Planfeststellungsverfahren durch die vereinfachte Plangenehmigung bei Verkehrsprojekten vor allem folgendes erreicht werden:

  • Abschaffung der Öffentlichkeitsbeteiligung,
  • Wiedereinführung der Präklusion, die durch EUGH-Urteil abgeschafft wurde,
  • Möglichkeit der vorläufigen Anordnung von vorbereitenden Baumaßnahmen vor der Zulassungsentscheidung ohne Beteilung der Fachstellen, Verbände und Öffentlichkeit.

Dies wird von der UVP-Gesellschaft ohne Einschränkungen abgelehnt, da die Abschaffung der Öffentlichkeitsbeteiligung die Vorschriften des UVP-Gesetzes als wichtiges Mittel des Erkenntnisgewinnes umgeht, und es in offensichtlichem Widerspruch zum EU-Gemeinschaftsrecht und der aktuellen Rechtsprechung steht. Hier geht es zur >Stellungnahme.

 

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