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Am 28. Dezember 2020 veröffentlichte das Unabhängige Institut für Umweltfragen (UfU) eine Pressemitteilung über die mangelhafte Ausführung der Bürgerbeteiligung bei Infrastrukturprojekten in Deutschland. Seit 2017 müssen nach EU-Recht alle UVP-pflichtigen Infrastrukturprojekte elektronisch in den online-UVP-Portalen des Bundes und der Länder veröffentlich werden. Das Portal des Bundes wird vom Umweltbundesamt verwaltet, ist aber abhängig von den Behörden, die ihm die Informationen übermitteln müssen.  Durch die Portale soll die Zugänglichkeit der Informationen und Berichte für die Öffentlichkeit – Bürger, Verbände, Vereine, etc. – gewährleistet werden, sodass diese an den Planungen angemessen beteiligt werden und ihre Stellungnahmen auf einfache Art und Weise abgeben können. Das UfU führte 2018 eine Untersuchung zur Bürgerbeteiligung mit dem Ergebnis durch, dass von etwa 2000 betroffenen Infrastrukturprojekten nur 190 in den UVP-Portalen veröffentlicht wurden. Die unzureichende Veröffentlichung lässt sich darauf zurückführen, dass die Informationen von den Behörden nicht zum Umweltbundesamt gelangten. Damit wird den Anforderungen an europäisches Recht nicht entsprochen.

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