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Auf Vorlage des Verwaltungsgerichts Oldenburg wurde erwartungsgemäß die auch bislang von Bund und Ländern vertretene Rechtsauffassung bestätigt, wonach bei der Erstellung des Netzes "Natura 2000" sowohl im Rahmen der Gebietsmeldung wie der Erstellung der Gemeinschaftsliste allein naturschutzfachliche Kriterien maßgebend sind. (EuGH; C-226/08).

Das Gebiet "Unterems und Außenems" war vom Land Niedersachsen als mögliches Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung ausgewählt und der Europäischen Kommission vorgeschlagen worden. Der Bundesrat hatte im Juni 2007 seiner Aufnahme in den von der Kommission vorgelegten Entwurf einer Gemeinschaftsliste zugestimmt. Im Rahmen der im Februar 2008 erhobenen Klage der Stadt Papenburg hatte das Verwaltungsgericht Oldenburg im Mai 2008 beschlossen, den Europäischen Gerichtshof im Wege eines Vorabentscheidungsverfahrens anzurufen. Das Bundesumweltministerium hatte sich bis zur endgültigen Entscheidung des Rechtsstreits verpflichtet, keine weiteren Schritte zur Erteilung des Einvernehmens zu unternehmen.

In einem zweiten Teil des Urteils äußerte sich der Gerichtshof zu der Frage, ob Unterhaltungsmaßnahmen einer Verträglichkeitsprüfung zu unterziehen sind. Unterhaltungsmaßnahmen können danach grundsätzlich auch ein Projekt darstellen und damit der Verpflichtung zur Verträglichkeitsprüfung unterliegen.

Die Stadt Papenburg wollte mit der Klage unter anderem erreichen, dass künftig erforderliche Baggerarbeiten in der Ems mit dem Ziel, die großen Kreuzfahrtschiffe der Meyer Werft in die Nordsee zu überführen, weiterhin ohne Prüfung der Verträglichkeit (FFH-Verträglichkeitsprüfung) durchgeführt werden dürfen. Mit dem Urteil hat der EuGH klargestellt, dass die früheren Genehmigungen zur Ausbaggerung der Ems mit deren Anerkennung als Schutzgebiet nichtig sind und alle Arbeiten einer Verträglichkeitsprüfung nach Artikel 6 der FFH-Richtlinie unterzogen werden müssen. Die Entscheidungen über die Baggerarbeiten in der Ems liegen laut EuGH vorerst wieder beim Verwaltungsgericht in Oldenburg, bei dem eine Klage des BUND anhängig ist.

Die Pressemitteilung des BUND können Sie >hier nachlesen.
Die Pressemitteillung des BMU kann >hier nachgelesen werden.

 

 

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