Besonders kritisiert werden drei Punkte:
1. Eingriffsregelung: Die geplanten Gesetzesregelungen zur Eingriffsregelung wird als misslungen kritisiert. Die vorgesehene Nicht-Anwendung der Eingriffsregelung in Natura-2000-Gebieten wird nicht zu Vereinfachungen und Erleichterungen führen, sondern zu schwierigen Abgrenzungen gegenüber der Anwendung der FFH-Richtlinie. Die vorgesehene Begrenzung der Höhe des Ersatzgeldes, das statt Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen zu zahlen ist, hält der BUND für nicht rechtskonform.
2. Weniger Beteiligung der Verbände: Die landesrechtlichen Beteiligungsrechte der ehrenamtlichen Naturschützer sollen gestrichen werden. Selbst bei Klagerechten nach dem BNatSchG versucht der Gesetzentwurf gravierende Abstriche durchzusetzen – ohne hinreichende Übereinstimmung mit dem Bundesrecht und damit mit unabsehbaren Folgen für alle Zulassungen, die auf Basis dieser Vorschriften in Niedersachsen erteilt werden.
3. Landschaftsplanung: Bei der Landschaftsplanung sollen von bisher existierenden drei Planungsebenen zwei gestrichen werden: auf Landesebene das Landschaftsprogramm, auf Gemeindeebene die Landschaftspläne.
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Der Entwurf kann
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