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Mit den Stimmen der Koalition und gegen die Stimmen von Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion Die Linke wurden die Gesetze zur Neuregelung des Naturschutzes und der Landschaftspflege sowie die Gesetze zur Neuregelung des Wasserrechts angenommen. Bei den Neuregelungen zum Naturschutz wurden 38 Änderungsanträge und bei den neuen Bestimmungen zum Wasserrecht 37 Änderungsanträge der Koalition berücksichtigt. Die Opposition brachte ebenfalls zahlreiche Änderungsanträge ein.

Der BUND kritisiert in einer Stellungnahme, dass die bisherige Regelung "Vermeidung - Ausgleich - Ersatz - Ersatzzahlung" aufgeweicht wurde, da nun Ausgleich und Ersatz gleichgestellt werden. Gleichzeitig wird es als Erfolg gewertet, dass Ersatzgeldzahlungen für Eingriffe weiterhin die letzte mögliche Kompensation bleiben, wenn ein Ausgleich oder Ersatz nicht realisierbar ist. Mit der verabschiedeten Regelung bleibt die Möglichkeit, mit Ersatzgeldern die staatliche Naturschutzpolitik zu finanzieren, stark eingeschränkt. Das Bundesumweltministerium erhält außerdem die Chance, die Kompensation von Eingriffen in einer Verordnung genauer zu regeln. In Zukunft können die Naturschutzbehörden von Investoren Sicherheitsleistungen für die Kompensation von Eingriffen verlangen.

Die Stellungnahme des BUND kann >hier nachgelesen werden.
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