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Mit dem Bundesprogramm werden Vorhaben gefördert, denen im Rahmen der Nationalen Strategie eine gesamtstaatlich repräsentative Bedeutung zukommt oder die diese Strategie in besonders beispielhafter und maßstabsetzender Weise umsetzen. Als Ergebnis eines breit angelegten Dialogprozesses mit Ländern und Kommunen, Waldbesitzern, Landnutzern und Naturschutzverbänden wurden vier Förderschwerpunkte festgelegt:

• Arten in besonderer Verantwortung Deutschlands,
• Hotspots der biologischen Vielfalt in Deutschland,
• Sichern von Ökosystemdienstleistungen und
• weitere Maßnahmen von besonderer repräsentativer Bedeutung für die Strategie.

Die Richtlinien des Bundesumweltministeriums zur Förderung von Maßnahmen im Bundesprogramm Biologische Vielfalt vom 26. Januar 2011 sind im Bundesanzeiger, Ausgabe Nr. 25 vom 15. Februar 2011 veröffentlicht und im Internet unter  Bundesprogramm http://www.biologischevielfalt.de/bundesprogramm einsehbar.

Am 2. März 2011 laden BMU und BfN alle an einer Antragstellung interessierten Akteure wie Verbände, Vereine, Kommunen, Hochschulen und andere Institutionen oder Einzelpersonen zu einer Informationsveranstaltung zum neuen Förderprogramm in das BfN ein. Das Programm und die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie unter:  http://www.auftakt-bundesprogramm.de.

Die komplette Pressemitteilung des Bundesumweltministeriums (BMU) und dem Bundesamt für Naturschutz (BfN) zum neuen Bundesprogramm Biologische Vielfalt kann > hier nachgelesen werden.
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