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Auf Initiative des Bundesumweltministeriums und nach Anhörung der Länder und Verbände hat die Bundesregierung am 10. Juni 2009 den Entwurf der "Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung" beschlossen. Mit dieser Verordnung werden die Nachhaltigkeitsanforderungen für flüssige Biomasse (z.B. Rapsöl, Palmöl, Sojaöl) festgelegt, die nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) vergütet wird. Die Nachhaltigkeitsanforderungen müssen bei Pflanzenölen, die zum 1. Januar 2010 zur Stromerzeugung eingesetzt werden, beachtet werden.

Der Nachweis der nachhaltigen Herstellung ist mit Hilfe von Zertifizierungssystemen und Zertifizierungsstellen, übergangsweise auch mit Hilfe von Umweltgutachterinnen und Umweltgutachtern zu erbringen. Zertifizierungssysteme und Zertifizierungsstellen werden von der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) anerkannt.

Die Verordnung bedarf noch der Zustimmung des Deutschen Bundestages.
Die Nachhaltigkeitsverordnung kann >hier heruntergeladen werden.

Quelle:BMU
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