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Die UVP-Pflicht sollte laut Gutachten "kurzfristig durch Änderung der UVP-V Bergbau, mittelfristig durch eine Änderung des UVPG und Integration der Regelung der UVP-Pflicht bergbaulicher Vorhaben in die Liste der Anlage 1 UVPG geregelt werden." Sie sollte zudem bereits für Errichtung und Betrieb eines einzelnen Bohrplatzes bestehen.

Weiterhin empfiehlt das Gutachten eine Klarstellung der Anforderungen und Neuregelung einer integrierten Vorhabengenehmigung unter Federführung einer dem Umweltministerium unterstehenden Umweltbehörde bzw. Integration der Bergbehörden in die Umweltverwaltung. In diesem Rahmen sollte eine sorgfältige Prüfung von wasserrechtlichen Anforderungen erfolgen.

Sämtliche Informationen zum Gutachten, auch die hier zitierten Handlungs- und Verfahrensempfehlungen, finden Sie >hier

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