Die Hauptgeschäftsstelle des Deutschen Städte- und Gemeindebundes weist darauf hin, dass die Fachkommission Städtebau der Bauministerkonferenz am 20. September 2013 einen Muster-Einführungserlass zum BauGB Änderungsgesetz 2013 beschlossen hat. Der unter Beteiligung der kommunalen Spitzenverbände erstellte Einführungserlass gibt einen vollständigen Überblick über die Neuregelungen im BauGB sowie der BauNVO und kommentiert diese. Das Gesetz zur Stärkung der Innenentwicklung in den Städten und Gemeinden und weiteren Fortentwicklung des Städtebaurechts vom 11. Juni 2013 (BGBl. I S. 1548) ist im Wesentlichen am 20. September 2013 in Kraft getreten. Abweichend davon sind die Änderungen der §§ 11, 124 und 242 sowie § 245a Abs. 2 BauGB bereits am 21. Juni 2013 in Kraft getreten. Die Änderungen der §§ 192 und 198 BauGB werden am 20. Dezember 2013 in Kraft treten.
Der Muster-Einführungserlass kann unter folgender Internet-Adresse abgerufen werden:
www.bauministerkonferenz.de<http://www.bauministerkonferenz.de/> (unter „Mustervorschriften / Mustererlasse“)
oder direkt > hier als pdf.