Organisation und Mitglieder

Die AG Menschliche Gesundheit wurde 2008 auf Initiative des damaligen Landesinstituts für Gesundheit und Arbeit (LIGA) NRW, Prof. Dr. R. Fehr und Dr. R. Welteke, und Dr. J. Hartlik, Vorstand der UVP-Gesellschaft, gegründet. Sie trifft sich seit 2008 regelmäßig.

Aktuell besteht die AG aus rund 20 Personen aus Universitäten und Hochschulen in Bielefeld, Bochum, Bonn und Münster, aus dem europäisches Gesundheitszentrum der WHO, dem Landesamt für Gesundheit und ARbeitsschutz NRW, dem Landesamt für Natur-, Umwelt- und Verbraucherschutz NRW, der Ärztekammer Westfalen sowie aus verschiedenen Gutachterbüros, Stadtplanungs-, Umwelt- und Gesundheitsämter.

Nach vielen Jahren der AG-Leitung hat Reinhard Streckmann (Stadt Düsseldorf) seine Dienste 2024 beendet und geht in den verdienten Ruhestand. Prof. Dr. Sabine Baumgart aus Bremen hat die Leitung übernommen.

Aufgrund der Vielzahl relevanter Themen werden ggf. temporäre themenspezifische Arbeitskreise eingerichtet.

Ein Info-Blatt mit Kurzinformnationen zur AG ist >hier verfügbar.

Ziele der AG und Produkte

Mit ihrer Arbeit möchte die AG die "gute fachliche Praxis" der Umweltprüfung in Bezug auf die Behandlung des Schutzgutes Menschliche Gesundheit vorsorgeorientiert mit der Bereitstellung von Leitlinien und Merkblättern praxisnbezogen unterstützen.

Ein wichtiges Zwischenziel hat die AG mit der Veröffentlichung der "Leitlinien Schutzgut Menschliche Gesundheit – Für eine wirksame Gesundheitsfolgenabschätzung  in Planungsprozessen und Zulassungsverfahren" als Druckexemplar im Jahr 2014 erreicht. Sie wurden 2020 durch eine zweite Auflage ersetzt und sind als PDF-Dokument im Servicebereich der Website zum Download verfügbar. Sie wurden bereits mehr als 7.000 Mal heruntergeladen. cover Leitlinien Gesundheit

Aktuell errabeitet die AG Merkblätter für spezielle Problembereiche. Unser erstes Merkblatt "Vorsorgeorientierte Berücksichtigung der Gesundheitsfolgen in Umweltprüfungen" bildet den Auftakt für eine Reihe, die wir weiter fortsetzen. Sie sollen die Etablierung einer guten fachlichen Praxis zum Schutzgut Menschliche Gesnndheit und Bevölkerung unterstützen.

Hier geht es zu den Merkblättern im Servicebereich der Website.

Haltung

Zu den Schutzgütern der Umweltprüfungen zählt seit jeher der Mensch. Seit der Novellierung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung 2005 ist auch die „Menschliche Gesundheit“ expliziter Bestandteil der Prüfungen. Das Baugesetzbuch fordert die besondere Berücksichtigung der Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse im Rahmen der kommunalen Planung.

Mit der Novellierung der UVP-Richtlinie 2014 ist mit Ablauf der Umsetzungsfrist 2017 auch die Bevölkerung als eigenständiues Schutzgut bei der Folgenabschätzung zu berücksichtigen. Der Leitfaden "Guidance on the preparation of the Environmental Impact Assessment Report" der EU Kommission (2017) versteht hierunter insbesondere die die Abschätzung der gesundheitlichen Folgen für vulnerable Bevölkerungsgruppen. Diese sollten bei der Ermittlung und Bewertung möglicher gesundheitlicher Auswirkungen stärker beachtet werden als bisher. In unseren Leitlinien und dem Merkblatt 03 greifen wir diese Thematik auf.

Aktivitäten auf kommunaler („Fachplan Gesundheit“, Gründung des „Gesunde Städte-Netzwerks“) oder Landesebene (Masterplan Umwelt und Gesundheit NRW) weisen auf die Prominenz des Themas hin. Auch internationale Initiativen, wie z. B. solche der WHO zur „Gesunden Stadt“, unterstreichen den hohen Rang des Themas in der Diskussion um den richtigen Weg, den die Entwicklung der bebauten und unbe- bauten Umwelt unter besonderer Berücksichtigung der menschlichen Gesundheit nehmen soll. Umso überraschender ist es, dass – im Gegensatz zu vielen anderen inhaltlichen Fragestellungen – für die Berücksichtigung der menschlichen Gesundheit auf den verschiedenen Ebenen der räumlichen Planung eine adäquate Operationalisierung fehlt.

Die Arbeitsgruppe „Menschliche Gesundheit“ aus Wissenschaftlern und Praktikern aus Hochschulen, Behörden und Gutachterbüros verschiedener Disziplinen verfolgt mit den Leitlinien  das Ziel,

  • den Vorgaben von UVPG-Gesetz, Baugesetzbuch und anderen Umweltfachgesetzen zur Berücksichtigung des Men- schen und seiner Gesundheit in Planungsprozessen und Zulassungsverfahren mehr Substanz zu verschaffen,
  • das Verständnis der beteiligten Fachdisziplinen untereinander für die Arbeitsweisen und Fragestellungen zu verbessern, um die interdisziplinäre Bearbeitung des Themenfeldes zu optimieren,
  • darauf aufbauend Hilfestellungen für die Akteure zu entwickeln, die sich in ihrem Aufgabenbereich mit dem Schutzgut „Menschliche Gesundheit“ befassen – ob in Planungsbüros, in Genehmigungsbehörden, in verfahrensbeteiligten Gesundheitsämtern, Verbänden oder in sonstigen interessierten Kreisen befassen. 

 

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