Arbeitsgemeinschaft Nachhaltigkeitsprüfung/
Integrated Impact Assessment


Die Arbeitgemeinschaft legt den Schwerpunkt auf die Entwicklung und Anwendung des Instruments Nachhaltigkeitsprüfung/ Integrated Impact Assessment in Deutschland sowie der EU. Die AG ist offen für alle Mitglieder der UVP-Gesellschaft sowie auch für Nicht-Mitglieder, die sich für das Thema Nachhaltigkeitsprüfung/ Integrated Impact Assessment interessieren. Die AG wird in Absprache mit den Mitgliedern nach der offiziellen Gründung im September 2010 regelmäßig in Berlin tagen. 


(AG Nachhaltigkeitsprüfung, pdf )


Bei Interesse melden Sie sich bitte bei:

 


Aranka Podhora
(Dr. des. Landschaftsplanung)
Leibniz-Zentrum für Agrarlandschaftsforschung e.V. (ZALF), Aranka.Podhora(at)zalf.de

Johanna Ferretti
(Dipl.-Ing. Landschaftsplanung)
Technische Universität Berlin, Johanna.Ferretti(at)tu-berlin.de


 Die AG Nachhaltigkeitsprüfung auf dem UVP-Kongress 2010
  • Offizielle Gründung der AG Nachhaltigkeitsprüfung/ Impact Assessment auf dem UVP-Kongress als feste Arbeitsgruppe der UVP-Gesellschaft
  • Planer-Café, Schwerpunkt "Nachhaltigkeitsprüfung": 29.09.2010 von 16-19 Uhr

Einleitung

Nachhaltigkeitsprüfung/ Integrated Impact Assessment (August 2010)


"Nachhaltige Entwicklung heißt, Umweltgesichtspunkte gleichberechtigt mit sozialen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten zu berücksichtigen" (Rat für Nachhaltige Entwicklung). In der Nachhaltigkeitsprüfung werden daher  soziale, ökonomische und Umweltaspekte gemeinsam bewertet – eine Entwicklung, die in Deutschland aber auch in der EU eine immer entscheidendere Rolle spielt.

Mit der AG Nachhaltigkeitsprüfung/ Integrated Impact Assessment kann die UVP-Gesellschaft die Entwicklung dieses neuen Prüfinstruments aus der Perspektive der Umweltdimension begleiten.

WAS?
WER?
WIE?
WO und seit WANN in Europa?
WARUM eine AG in der UVP-Gesellschaft?
Die AG Nachhaltigkeitsprüfung auf dem UVP-Kongress 2010
Quellen und Links
Forschungsprojekte (Auswahl)

WAS? In Deutschland hat die Bundesregierung 2009 beschlossen, die Gesetzesfolgenabschätzung (GFA) aus dem Jahr 2000 um eine Nachhaltigkeitsprüfung (NHP) zu erweitern. Bislang wurden in Deutschland mit der GFA vor allem die Auswirkungen auf öffentliche Haushalte, Kosten für die Wirtschaft und Bürokratie sowie Auswirkungen auf Verbraucher/innen abgeprüft. Mit der Einführung einer Nachhaltigkeitsprüfung sollen neben finanziellen auch soziale und vor allem umweltbezogene Aspekte betrachtet und somit verstärkt langfristige und unbeabsichtigte Zielkonflikte in eine Abschätzung integriert werden.
In der EU wurde das Instrument Integrated Impact Assessment bereits 2003 eingeführt. Es findet seinen Ursprung u.a. in der Europäischen Nachhaltigkeitsstrategie und analysiert und bewertet ex-ante die potenziellen umweltbedingten, ökonomischen und sozialen Auswirkungen, die von Politikinitiativen/-strategien der Generaldirektionen ausgehen. Integrated Impact Assessments dienen der Entscheidungsvorbereitung politischer Prozesse und sollen zugleich deren kohärentere und transparentere Gestaltung ermöglichen. Für das EU Impact Assessment wurden u.a. Leitlinien erarbeitet und eine individuelle Kommission u.a. zur Qualitätssicherung des Instruments eingerichtet, das „Impact Assessment Board“.
Beim Integrated Impact Assessment handelt es sich um eine "Mitteilung" der Kommission, die sich lediglich auf die Ebene der EU bezieht. Sie macht keine Vorgaben für die Mitgliedsstaaten.
(u.a. KOM (2002) 276, EC 2009, EC 2010, EC 2010a, Ecologic et. al 2007, Jacob/Veit/Hertin 2009, Bunge 2007)

WER? Zuständig für die Durchführung der Gesetzesfolgenabschätzung und somit auch der Nachhaltigkeitsprüfung ist in Deutschland die für die Gesetzesinitiative verantwortliche Abteilung. Weitere von dem Regelungsentwurf betroffene Abteilungen sind bei der Erstellung des Prüfberichts einzubeziehen.
In der EU führen jeweils die Generaldirektionen die Integrated Impact Assessments durch, in deren Aufgabenbereich die jeweilige Politikinitiative entwickelt wird.
(u.a. EC 2009, BMI 2009) 


WIE?

Im Allgemeinen sind die Verfahrensschritte einer Nachhaltigkeitsprüfung mit denen der Umweltprüf-Instrumente vergleichbar. NHPs dienen der Ermittlung von möglichen Entscheidungsalternativen. Sie haben jedoch empfehlenden Charakter und sind nicht bindend für die politischen Entscheidungsträger.
Unterschiede zwischen NHP und SUP bestehen vor allem in der Abschätzungsebene.
Die deutsche NHP dient der Ex-ante-Abschätzung von zu implementierenden Gesetzen, sie hat damit keinen explizit räumlichen Bezug. Des Weiteren werden nicht ausschließlich Umweltwirkungen geprüft, sondern auch soziale und ökonomische Folgen einander gegenübergestellt, um der Nachhaltigkeitsdimension gerecht zu werden. Bei der Abschätzungsmethodik kann eine Vielzahl von Instrumenten („tools“, u.a. Multikriterielle Analyse, Modellierungen, Kosten-Nutzen-Analysen und weitere quantitative und qualitative Methoden) zum Einsatz kommen, die in der Analyse somit ein breiteres Spektrum als beispielsweise bei der Durchführung einer SUP umfassen können.
(u.a. Dalal-Clayton/Sadler 2004) 

WO und seit WANN in Europa?

Zusätzlich zu dem oben beschriebenen Ansatz der EU haben zahlreiche europäische Staaten mittlerweile auch ohne explizite Vorgaben der Kommission individuelle Ansätze zu einer Nachhaltigkeitsprüfung in ihre nationalen Vorgaben integriert. So hat Großbritannien bereits im Jahr 1990 eine integrierte Folgenabschätzung eingeführt, für die Schweiz liegt seit 2004 ein Konzept für die Nachhaltigkeitsbeurteilung vor. In außereuropäischen Staaten, wie bspw. Kanada, wird die SUP z.T. um eine Analyse der wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen erweitert.
(u.a. Arbter 2005, Jacob/Hertin/Veit 2009, Russel/Jordan 2006, Ecoplan 2008)

WARUM eine AG in der UVP-Gesellschaft?

Nachhaltigkeitsprüfungen sind als eine der Säulen von Folgenabschätzungen zu betrachten. Die Umweltprüf-Instrumente UVP und SUP bilden u.a. die weiteren Elemente.
Trotz der Vielzahl an Unterschieden (u.a. Analyseebene Plan vs. Politik/Gesetz und Umwelt vs. Nachhaltigkeit) bieten zahlreiche Überschneidungen zwischen SUP und NHP als Instrumente der Folgenabschätzung die Möglichkeit, aus der jeweiligen Erfahrung zu lernen. Es besteht jedoch noch wenig genutztes Potenzial in der Vernetzung der zwei Prüfansätze, um die Umweltdimension in Nachhaltigkeitsprüfungen zu stärken. Hierbei gilt es auch, den möglichen Beitrag von Praktikern der Umweltprüfungen bzw. Planungsbüros zur NHP auszuloten und so die SUP als Element integrierter Prüfansätze weiter zu diskutieren und zu etablieren.

Die AG Nachhaltigkeitsprüfung auf dem UVP-Kongress 2010

Die UVP-Gesellschaft kann mit ihrer AG die Entwicklung der Nachhaltigkeitsprüfung in Deutschland schon jetzt im frühen Stadium des Instruments mit begleiten und es in den Aktivitäten der UVP-Gesellschaft kritisch reflektieren.

Quellen und Links:


Forschungsprojekte (Auswahl)

Innerhalb der letzten Jahren wurde eine Vielzahl von Forschungsprojekte zum Thema Nachhaltigkeitsprüfungen aufgelegt, insbesondere auch auf europäischer Ebene. Im Folgenden wird eine Auswahl dieser Projekte benannt:
 

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