Die Bundesregierung hat 2009 beschlossen, die Gesetzesfolgenabschätzung (GFA) aus dem Jahr 2000 um eine Nachhaltigkeitsprüfung zu erweitern. Bislang wurden in Deutschland mit der GFA vor allem die Auswirkungen auf öffentliche Haushalte, Kosten für die Wirtschaft und Bürokratie und Auswirkungen auf Verbraucher abgeprüft. Mit der Einführung einer Nachhaltigkeitsprüfung sollen neben finanziellen auch soziale und vor allem umweltbezogene Aspekte betrachtet und somit verstärkt langfristige und unbeabsichtigte Zielkonflikte in eine Abschätzung integriert werden (u.a. Jacob/Veit/Hertin 2009).
In der EU wurde das Instrument „Integrated Impact Assessment“ bereits 2003 eingeführt. Als Mitteilung bezieht es sich lediglich auf die Ebene der EU und macht keine Vorgaben für die Mitgliedsstaaten. Das Instrument findet seinen Ursprung u.a. in der Europäischen Nachhaltigkeitsstrategie und analysiert und bewertet ex-ante die potenziellen umweltbedingten, ökonomischen und sozialen Auswirkungen, die von Gesetzesinitiativen der Generaldirektionen ausgehen. Integrated Impact Assessments dienen der Entscheidungs-vorbereitung politischer Prozesse und sollen zugleich deren kohärentere und transparentere Gestaltung ermöglichen. Für das EU Impact Assessment wurden u.a. Leitlinien erarbeitet und eine individuelle Kommission u.a. zur Qualitätssicherung des Instruments eingerichtet, das „Impact Assessment Board“ (u.a. EC 2009, EC 2010, EC 2010a, Ecologic et. al 2007). 

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