Auf ihrer ordentlichen Mitgliederversammlung am 12.04.2013 wurde die UVP-Landesgruppe Sachsen gegründet.
Die Anwesenden haben Frau Doris Grahn (GICON GmbH) als Landesgruppenleiter und Herrn Schulze (IBS Dresden) als Stellvertreter der Landesgruppe Sachsen gewählt.
Die Landesgruppe versteht sich als Interessengemeinschaft und Plattform für den Erfahrungsaustausch. Sie soll unter dem Dach der Bundesgesellschaft agieren.
Alle in Sachsen gemeldeten Mitglieder der UVP-Gesellschaft werden in die Landesgruppe integriert. Zusätzlich sollen Mitglieder der UVP-Gesellschaft aus dem Freistaat Thüringen und dem Land Sachsen-Anhalt über Treffen und Aktivitäten informiert werden.
Seit der Verabschiedung der EG-UVP-Richtlinie und erst recht seit Inkrafttreten des UVP-Gesetzes wird das Verhältnis von Umweltverträglichkeitsstudie (UVS) und Landschaftspflegerischem Begleitplan (LBP) diskutiert. Vorher war die Diskussion klar: Zum Raumordnungsverfahren gab es die UVS, zum Zulassungsverfahren den LBP gemäß der Eingriffsregelung der Naturschutzgesetze. Nunmehr gibt es eine UVP auch (wenn man den Beschleunigern glauben soll: nur noch) zum Zulassungsverfahren. Die Eingriffsregelung gibt es immer noch; sie wird für die UVP zur gesetzlichen Zulässigkeitsvoraussetzung. Das UVPG kennt keine UVS, 6 spricht lediglich von beizubringenden Unterlagen.
Dies hat in der Praxis zu Verwirrung geführt: Ist der LBP Bestandteil dieser Unterlagen? Gibt es parallel dazu eine UVS, in der zu einigen Schutzgütern dasselbe steht? Oder gibt es neben dem LBP weitere Unterlagen nach 6, in denen die Umweltauswirkungen behandelt werden, die nicht Gegenstand der Eingriffsregelung sind? Wie bekommt man dann die Wechselwirkungen in den Griff? Oder wird zunächst eine UVS gemacht und der LBP später auf einem größeren Maßstab? Gibt es eine Kooperation zwischen den Bearbeitern, wenn UVS und LBP an verschiedene Büros vergeben werden?
Die Landesgruppe Niedersachsen/Bremen des UVP-Fördervereins wollte zur Klärung in diesem Zusammenhang beitragen, indem neben den gesetzlichen und untergesetzlichen Regelungen die bisherige Praxis beleuchtet wird. Frank Scholles untersuchte das UVPG und die Verwaltungsvorschriften auf zweckdienliche Aussagen und wurde in den 1, 2, 6 und 12 fündig, die allesamt auf Integration hinauslaufen. Hans Meier berichtete über die Erfahrungen mit der UVP-Leitlinie in Niedersachsen und geplante Arbeitshilfen. Insbesondere wies er auf die Verwaltungsvorschrift zum Niedersächsischen Raumordnungsgesetz hin, die eine UVS innerhalb des Raumordnungsverfahrens verbindlich vorsieht und nach der auch voraussichtliche Eingriffe hier zu behandeln sind. Die allgemeinverständliche Zusammenfassung wird in der Praxis oft unterschätzt; sie ist mehr als eine Addition der wichtigsten Ergebnisse. Volker Mompetain steht als UVP-Dezernent mitten in der Praxis; er hat Stellungnahmen zu den eingereichten Unterlagen zu verfassen. Er berichtete über Praxisprobleme beim Scoping und z.T. überzogenen Untersuchungsanforderungen von Zulassungsbehörden. Stefan Wirz schließlich steht als Planer, der diverse UVS und LBP erstellt hat, ebenso mitten in der Praxis. Er stellte klar, daß er kein neutraler Gutachter sein kann, sondern Berater des Vorhabenträgers, seines Auftraggebers. Er berichtete aber auch über Fallbeispiele, bei denen die Begriffe UVS, LBP, UVP sehr unklar und z.T. falsch benutzt wurden, auch von Behördenseite.
Vorträge und Diskussion lassen sich wie folgt zusammenfassen:
Der Landschaftspflegerische Begleitplan ist Bestandteil der nach 6 UVPG beizubringenden Unterlagen, wenn denn das Vorhaben einen Eingriff darstellt. Der Begriff Umweltverträglichkeitsstudie (UVS) ist in Niedersachsen für die Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der raumbedeutsamen Umweltauswirkungen im Raumordnungsverfahren definiert. In der HOAI wird er ähnlich verwendet. Im Zulassungsverfahren wird daher von " 6-Unterlagen" gesprochen, auch wenn das Wort nicht besonders elegant klingt. Der LBP wird als solcher naturschutzrechtlich benötigt, insbesondere wegen der Maßnahmenplanung, über die in Niedersachsen das Benehmen, in Bremen das Einvernehmen mit der Naturschutzbehörde herzustellen ist. Es muß darauf hingewiesen werden, daß bei kleineren Eingriffen auch die Darstellung im Fachplan ausreicht. Allerdings gibt es im Detail noch Klärungs- und Abstimmungsbedarf beim Verhältnis Raumordnungsverfahren - Eingriffsregelung, Raumordnungsverfahren - Zulassungsverfahren sowie innerhalb des Zulassungsverfahrens beim Scoping. Schließlich muß man wieder einmal feststellen, daß die Entwicklung sich an den Erfahrungen im Straßenbau orientiert. Fast alle zitierten Beispiele hatten diesen Vorhabentyp zum Gegenstand. Dies liegt wohl an der langen gemeinsamen Erfahrung der Straßenbauverwaltung mit der UVP und vor allem der Eingriffsregelung.
Seit 1987 arbeitet die UVP-Gesellschaft e.V. (bis Mai 1997 Verein zur Förderung der Umweltverträglichkeitsprüfung e.V; UVP-Förderverein) bundesweit an der Aufgabe, die Gedanken der Umweltvorsorge allgemein und das Vorsorgeinstrument UVP speziell zu verbreiten, und tritt für eine fachgerechte Anwendung ein. Aufgrund der positiven Mitgliederentwicklung einerseits und der anstehenden Landesregelungen andererseits hat sich am 02.06.93 innerhalb der UVP-Gesellschaft die Landesgruppe Niedersachsen/Bremen gebildet, v.a. um "vor Ort" präsent zu sein. Seitdem können Sie die UVP-Gesellschaft also nicht nur über die Geschäftsstelle erreichen, sondern auch über den Leiter und seine Stellvertreter der Landesgruppe:
Die Landesgruppe will vornehmlich dem Informationsaustausch dienen. Sie organisiert daher regelmäßig Treffen, auf denen z.B. folgende Thematiken behandelt werden:
Bericht über das LG-Treffen am 31.05.96: Integration von UVS und LBP
Das LG-Treffen 1997 wurde zusammen mit dem Verein für Umweltrecht organisiert. Es hat in Bremen stattgefunden und sich aus rechtlicher und planerischer Sicht mit dem Thema Umweltqualitätsziele befasst. Die Ergebnisse werden demnächst veröffentlicht.
UVP ist interdisziplinär: In der UVP-Gesellschaft arbeiten Fachleute der Fachrichtungen Landschaftsplanung, Raumplanung, Städtebau, Geographie, Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Wasserbau, Verkehrsplanung, Biologie, Chemie, Physik, Klimatologie, Verfahrenstechnik, Umweltjuristerei, Umweltökonomie, Soziologie, Journalismus. Der im Verein in Niedersachsen und Bremen und darüber hinaus versammelte Sachverstand soll für das einzelne Mitglied nutzbar gemacht werden. Darüber hinaus kann die Landesgruppe Ihnen als erster Ansprechpartner dienen, wenn Sie das Leistungsspektrum des Vereins in Anspruch nehmen möchten.
Das Leistungsspektrum der UVP-Gesellschaft und ihrer Landesgruppe umfasst:
Natürlich kann auch ein gemeinnütziger Verein diese Leistungen nicht alle kostenlos erbringen. Deshalb haben Vorstand und Beirat des Vereins eine Gebührenordnung erstellt, die jederzeit in Hamm oder bei der Landesgruppe angefordert werden kann. Darüber hinaus sind wir natürlich für jede Spende dankbar. Spenden an die UVP-Gesellschaft können Sie steuerlich geltend machen.
Wenn die Landesgruppe Niedersachen/Bremen Ihr Interesse geweckt hat, treten Sie mit dem Vorstand in Kontakt oder besuchen Sie eine unserer Veranstaltungen. Wenn Sie noch nicht Mitglied in der UVP-Gesellschaft sind, können Sie Mitglied werden, indem Sie sich an den Vorstand wenden. Die Mitgliedschaft in der Landesgruppe ist in der Vereinsmitgliedschaft aufpreisfrei enthalten für alle Mitglieder, die eine Anschrift in Niedersachsen oder Bremen angeben.
Der Schwerpunkt der UVP-Gesellschaft Brandenburg & Berlin e.V. liegt auf den Instrumenten zur Umweltfolgenabschätzung. Aktuelle Themen werden im Rahmen von Vortragsveranstaltungen und Exkursionen einbezogen. Termine sind auf der website www.uvp-brandenburg-berlin.de dargestellt.
Der Vorstand setzt sich zusammen aus:
Britta Deiwick, Freie Planungsgruppe Berlin GmbH
Sven Schicketanz, Bosch & Partner GmbH, NL Berlin
und Silvio Hildebrandt, Hochschule für Wirtschaft und Umwelt Nürtingen-Geislingen
Die UVP-Gesellschaft Brandenburg & Berlin e. V. ist ein gemeinnütziger Verein, der unter dem Dach der Bundes-UVP-Gesellschaft agiert.
Mitglieder der Gesellschaft sind Mitarbeiter von Landesministerien und -behörden, Wissenschaftseinrichtungen, Planungsbüros, Anwaltskanzleien und Unternehmen.
Zweck des Vereins ist die Förderung der Umweltverträglichkeitsprüfung und anderer Instrumente des vorsorgenden Umweltschutzes. Umweltverträglichkeitsprüfung bedeutet, frühzeitig, systematisch und transparent die relevanten Umweltauswirkungen aller Planungen, Maßnahmen und Produktionen zu erheben, zu bewerten und bei Entscheidungen angemessen zu berücksichtigen.
Dazu werden seitens des Vereins verschiedene Aktivitäten verfolgt, wie:
UVP-Gesellschaft Brandenburg & Berlin
Sven Schicketanz
c/o Bosch & Partner GmbH
Kantstraße 63a
10627 Berlin
Tel.: 030/609 88 44 63
E-Mail:
04.03.2020 - Mitgliederversammlung und Vortrag mit Diskussion zum Stadtumbaugebiet "Neue Mitte Tempelhof"
Die Landesgruppe möchte dazu beitragen, dass dem Thema "Umwelt" auf den unterschiedlichen Planungs- und Entscheidungsebenen der Stellenwert eingeräumt wird und bestehen bleibt, der den rechtlichen Anforderungen entspricht und der sich der Nachhaltigkeit verpflichtet Hierzu sind unterschiedliche Aktivitäten zu organisieren. Um Synergien zu nutzen, werden Aktivitäten mit Aktionen, Veranstaltungen, Fortbildungen etc. anderer Organisationen gebündelt.
Ziele:
Aktivitäten:
Mitglieder der LG sind automatisch alle UVP-Mitglieder, die ihren Sitz in Baden-Württemberg haben. Auch Nichtmitglieder der UVP-Gesellschaft sind herzlich willkommen. Wir freuen uns besonders über Ihr aktives Engagement. Schicken Sie uns hierzu gerne eine E-Mail.
Die Mitglieder des Vorstands der Landesgruppe Baden-Württemberg arbeiten in der beruflichen Praxis und in der Hochschullehre.
Gunther Wetzel ist Dipl.-Geograf und als Prokurist in der Geschäftsleitung der Gesellschaft für angewandte Ökologie und Umweltplanung mbH (GefaÖ) am Standort Stuttgart tätig. Sabrina König ist Dipl.-Ing. Landeskultur und Umweltschutz und arbeitet als Managerin Genehmigungsrechtliche Standards bei der TransnetBW in Stuttgart. Dr. Michael Roth ist Professor für Landschaftsplanung, insbesondere Landschaftsinformatik, an der Hochschule für Wirtschaft und Umwelt Nürtingen-Geislingen.
Gunther Wetzel wurde bei der letzten ordentlichen Mitgliederversammlung am 21.09.2022 in Freiburg als Leiter der LG bestätigt. Sabrina König und Michael Roth wurden an diesem Termin neu in den Vorstand der Landesgruppe gewählt.