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Immer öfter werden innerhalb von UVP-Verfahren - zumindest bei Großvorhaben - Maßnahmen zur Qualitätssicherung und zum Qualitätsmanagement ergriffen. Einerseits besteht auf Seiten der verfahrensführenden Behörden der Wunsch einer stärkeren Kontrolle der Antragsunterlagen des Vorhabenträgers die behördenintern oft nicht mehr geleistet werden kann, anderseits bedienen sich auch Träger UVP-pflichtiger Projekte externen Sachverstands, um ihre Antragsunterlagen vorab einer eingehenden Vollständigkeits- und Plausibilitätsprüfung im Sinne einer umfassenden Qualitätssicherung zu unterziehen, bevor eine Weitergabe an die Behörde erfolgt. Darüber hinaus werden auch von Einwendern Gutachter mit entsprechenden Aufträgen versehen. Hier soll gewissermaßen eine „nachholende Qualitätssicherung“ durchgeführt werden, da das Vertrauen in die verfahrensführende Behörde und den Vorhabenträger hinsichtlich der Qualität der Unterlagen aus welchen Gründen auch immer erschüttert ist.
Auch der Bericht der Europäischen Kommission an das Europäische Parlament und den Rat über die Anwendung und den Nutzeffekt der UVP-Richtlinie vom 23. Juni 2003 zeigt auf, dass sowohl die verfahrensbezogene als auch inhaltlich-methodische Qualität der Umweltverträglichkeitsprüfung noch kein zufriedenstellendes Maß erreicht haben. Weder die Bundesrepublik Deutschland noch die anderen Mitgliedstaaten verfügen über ein durchweg effektives Instrumentarium der Umweltfolgenabschätzung bzw. Kontrolle von Umweltbelastungen. Daher ist ein ausdrückliches Ergebnis dieses Berichts die Forderung nach einer wirksamen Qualitätskontrolle. Die Qualität einer behördlichen Zulassungsentscheidung hängt in entscheidendem Maße von der Qualität der beigebrachten Unterlagen ab.
Es ist daher nur konsequent, wenn die vor der Umsetzung stehende strategische Umweltprüfung von Plänen und Pogrammen als Ergänzung der Projekt-UVP auf übergeordneter Ebene im Artikel 12 Maßnahmen zur Qualitätskontrolle der zu erstellenden Umweltberichte fordert.
Mit den „Leitlinien für eine gute UVP-Qualität“ nimmt sich die UVP-Gesellschaft dieser Thematik an, mit ihnen erfolgt der Versuch einer Konkretisierung
Damit stellt sich die Frage nach den entsprechenden Qualitätskriterien für die beiden verschiedenen Qualitätsebenen, die hier im Mittelpunkt der Betrachtung stehen. Für die Verfahrensebene ergeben sich die Qualitätsmaßstäbe aus dem zugrundeliegenden allgemeinen Verfahrensrecht, für das das UVP-Gesetz und die UVPVwV die Mindestanforderungen formulieren. Angereichert um die trägerverfahrenspezifischen Anforderungen bilden sie den Kern der Qualitätsbetrachtung aus dieser Perspektive. Da hier eine Vielzahl von unbestimmten Rechtsbegriffen existieren, sind neben dem Text der Rechtsvorschriften ggf. auch ergänzend die Begründung zum Gesetzentwurf sowie die einschlägigen juristischen Kommentare heranzuziehen. Die Leitlinien sollen jedoch keinen weiteren, zusätzlichen Gesetzeskommentar darstellen. Sie sollen vielmehr aus der Sicht der Verfahrensbeteiligten Hilfestellungen und Empfehlungen zu Fragen und Situationen geben, die in der realen Praxis immer wieder auftauchen.
Die inhaltlich-methodische UVP-Qualität bezieht sich demgegenüber vor allem auf die Unterlagen, die gemäß § 6 Abs. 3 und 4 UVPG vom Gutachter des Vorhabenträgers in der Regel in Form einer Umweltverträglichkeitsstudie (UVS) oder im Rahmen verschiedener Fachgutachten vorgelegt werden. Hier stehen Fragen wie die Auswahl situationsangemessener Methoden zur Beschreibung der Umwelt und der Wirkfaktoren des Vorhabens, der Prognose und der Bewertung von Umweltauswirkungen im Vordergrund. Es geht also mit anderen Worten um die gute fachliche Praxis der Umweltfolgenabschätzung, die sich in der Regel aus der fachlichen Konkretisierung des materiellen Fachrechts ergibt.
Neben diese beiden Betrachtungsebenen soll auch die ethisch-moralische Dimension insbesondere auf Seiten der Gutachter angesprochen werden. Ziel ist dabei ein Verhaltenskodex, wie er etwa in Form der „Umweltgutachterkonvention“ des Forums Österreichischer Wissenschaftler für Umweltschutz (1996) vorliegt .
Die Gliederung der Leitlinien erfolgt gemäß der verschiedenen Verfahrensschritte einer Umweltverträglichkeitsprüfung. Jeder Verfahrensschritt wird unter den beiden beschriebenen Aspekten - verfahrensbezogene Qualitätsaspekte sowie Qualitätskriterien für die gute fachliche Praxis der Umweltauswirkungsbetrachtung - untersucht. Dabei werden soweit möglich
Die AG UVP-Qualitätsmanagement hat sich im Herbst 2003 zusammengefunden und führt die Arbeit der bisherigen AG-Gütesicherung fort.
Unter der Leitung von Dr. Joachim Hartlik und Dr. Wolfgang Peters erarbeitet die Arbeitsgruppe aktuelle "Leitlinien für eine gute UVP-Qualität". Die AG tagt i.d.R. in den Räumen des Instituts für Umweltplanung der Leibniz-Universität Hannover. Die AG ist offen für neue Mitglieder, die sich für das Thema Qualitätsmanagement in Bezug auf die UVP interessieren und Erfahrungen einbringen können. Bei Interesse melden Sie sich bitte bei
Themenübersicht:
Mitglieder:
Dr. Wolfgang Peters, Berlin (stellv.AG-Leiter)
Dr. Stefan Balla, Herne
Walter Feldt. Hannover
Prof. Dr. Theo Hoffjann, Berlin
Heinz-Jürgen Karsch, Recklinghausen
Michael Kasper, Herford
Dr. Petra Michel-Fabian, Münster
Susanne Sander-Seyfert, Leer
Dr. Frank Scholles, Hannover
Seit 1987 gibt es die Arbeitsgemeinschaft Umweltqualitätsziele der UVP-Gesellschaft. Sie tagt i.d.R. im Gästehaus der Universität Dortmund, Baroper Str. 233.
... sowie weitere Interessierte. Die AG ist offen für neue Mitglieder, die sich für das Thema Umweltqualitätsziele interessieren und Erfahrungen einbringen können.
Eine Arbeitsgemeinschaft (AG) arbeitet themenbezogen und i.d.R. bundesweit. Das Thema wird von den Mitgliedern der AG im Einvernehmen mit dem Vorstand festgelegt. Zur Gründung einer AG gehört die Wahl zweier Personen (Leitung und Stellvertretung), die dem Vorstand der UVP-Gesellschaft zum Jahresende einen Bericht über die Aktivitäten zukommen lassen.